Abmahnung der Volkswagen AG (Marke „VW“) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

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Regelmäßig liegen uns markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG zur Verteidigung des Abgemahnten vor. Wir haben bereits viele Adressaten solcher Abmahnungen vertreten, vgl. bspw. unseren Artikel auf unserer Homepage

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-kanzlei-lubberger-lehment-fuer-die-volkswagen-ag-erhalten/

Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintlich rechtsverletzende Nutzungen der Marken

-VW

- Volkswagen

-Bulli

-Beetle

- Golf

- VW-Logo

-R-Line

- R-Line

- Golf I 3 D (3D-Marke)

Vorab: 

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Adressat einer solchen Abmahnung, einer Klage oder einer einstweilige Verfügung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment sind, dann stehen wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven aus Münster, Ihnen bundesweit zur Verfügung. Sie können uns die Abmahnung gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere Spezialisten für Markenrecht via Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zusenden. Wenn Sie eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück.  Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts und kennen auch die Gegenseite sehr genau.

Welche Forderungen stellt die Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG?

Die Kanzlei Lubberger Lehment verlangt für die Volkswagen AG die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Der Abmahnung liegt eine von der Kanzlei Lubberger Lehment vorformulierte – sehr umfangreiche-  strafbewehrte Unterlassungserklärung bei. Die Volkswagen AG lässt den Abgemahnten zudem zur Erteilung einer umfassenden Auskunft über den Nutzungsumfang unter Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen und Belegen auffordern. Die Auskunft dient der Vorbereitung eines Schadensersatzverlangens. Ein solches wird bereits angekündigt. Darüber hinaus macht die Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG  Rechtsanwaltsgebühren nach einem fünf- bis sechsstelligen Gegenstandswert geltend.

Wie ist zu reagieren?

Abmahnungen aus Markenrecht sind stets ernst zu nehmen. Die gesetzten Fristen dürfen keinesfalls ignoriert werden, da ansonsten unmittelbar eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die Volkswagen AG droht. Angesichts des sehr hohen Gegenstandswertes ist ein gerichtliches Verfahren jedoch mit einem sehr hohen Kostenrisiko verbunden. Daher sollte sich der Abgemahnte rechtzeitig rechtlichen Beistand suchen, um die Abmahnung prüfen zu lassen und sodann innerhalb der gesetzten Frist durchdacht und angemessen reagieren zu können.

Von einer vorschnellen eigenen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist grundsätzlich abzuraten. Auch sollte die beigefügte vorformulierte Erklärung nicht ohne vorherige juristische Prüfung und Modifikation durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unterzeichnet werden. Denn die mit der Abgabe einer solchen Erklärung verbundenen Pflichten sind weitreichend und für einen Laien oftmals nicht überschaubar. Die leichtfertige Unterzeichnung kann für den Erklärenden ungeahnte negative finanzielle Konsequenzen haben.

Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Kontaktieren Sie uns gerne:

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Unsere Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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