Abmahnung der Volkswagen AG (Marke „VW“) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

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Die Kanzlei Lubberger Lehment mit Sitz in Berlin wird zum wiederholten Male für die Volkswagen AG tätig und mahnt für diese eine vermeintliche Markenrechtsverletzung ab. Dem Abgemahnten wird eine rechtsverletzende Nutzung der Wortmarke „VW“  vorgeworfen. Solche Abmahnungen sind uns seit Jahren bekannt.

Vorab: Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der Volkswagen AG und Lubberger Lehment erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung von VW  (Volkswagen) und Lubberger Lehment duch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Oder rufen Sie uns einfach unter 0251/20868030 an. 

Wir kennen den Gegner und vertreten seit Jahren unzählige Mandanten, die eine Abmahnung von VW und Lubberger Lehment erhalten haben:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-vw-wegen-vag-marke-durch-kanzlei-lubberger-lehment_169377.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/


Was wird vom Volkswagen und Lubberger Lehment gefordert?

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert für die Volkswagen AG  zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zudem wird die Erteilung einer Auskunft gefordert und die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 250.000 € verlangt. Die Forderung eines Schadensersatzes wird angekündigt.


Was ist zu tun?

Abmahnungen, insbesondere solche aus Markenrecht, müssen ernst genommen werden. Angesichts der erheblichen Forderungen und negativen Folgen falscher Entscheidungen, ist es unbedingt ratsam, die Abmahnung von erfahrenen Rechtsanwälten überprüfen zu lassen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. Den Gegner kennen wir seit Jahren.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-der-volkswagen-ag-und-lubberger-lehment/


Fristen beachten!

Zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche setzt die Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG eine kurze Frist. Für den Fall der Nichterfüllung wird die gerichtliche Verfolgung der Ansprüche angekündigt. Die Abmahnung und die gesetzten Fristen sollten daher keinesfalls ignoriert werden. Denn ein gerichtliches Verfahren löst weitere Kosten aus, die es in der Regel zu vermeiden gilt. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat in jedem Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe von 5.100,00 € zu zahlen. Eine solch weitreichende Erklärung sollte daher nicht leichtfertig abgegeben werden. Bestenfalls ist ein Spezialist für Markenrecht zu Rate zu ziehen.

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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