Abmahnung Volkswagen AG | Kanzlei Lubberger Lehment (Marke „VW“)

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Immer wieder werden wir mit der Vertretung wegen markenrechtlicher Forderungen der Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG beauftragt. Über solche Mandate haben wir immer wieder berichtet, für alle bspw.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/

Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintlich rechtsverletzende Nutzungen der Marken

-VW, - Volkswagen, - Beetle, - Golf, - VW-Logo („VM im Kreis“), - R-Line, - Golf I 3 D (3D-Marke)

Vorab: Sollten Sie eine solche markenrechtliche Abmahnung erhalten habenstehen Ihnen unsere (Fach-) Anwälte  gerne bundesweit zur Verfügung. Schicken Sie uns die Abmahnung gerne für eine kostenfreie und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere Spezialisten für Markenrecht via Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu. Wir verfügen über eine große und langjährige Erfahrung aus vielen tausend Fällen aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts und kennen auch die Gegenseite sehr genau.


Welche Forderungen stellt die Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG?

Die Kanzlei Lubberger Lehment verlangt für die Volkswagen AG

  • die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens.
  • die Erteilung einer umfassenden Auskunft über den Nutzungsumfang unter Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen und Belegen.
  • Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren nach einem fünf- bis sechsstelligen Gegenstandswert.
  • Auf Grundlage der Auskunft wird sodann nachfolgend noch eine Schadenersatzforderung berechnet und gestellt.


Reaktion auf  die Abmahnung

Solche Abmahnungen sollten Sie sehr ernst nehmen. Die Abmahnung dient dazu, dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, ein gerichtliches Verfahren mit weiteren hohen Kosten für die unterlegene Seite zu vermeiden. Ignorieren Sie die Fristen auf keinen Fall, andernfalls droht unmittelbar eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die Volkswagen AG.  Daher sollte sich der Abgemahnte rechtzeitig rechtlichen Beistand suchen, um die Abmahnung durch einen im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen und sodann fristgerecht angemessen reagieren zu können.

Von einer eigenen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite raten (auch) wir ab. Auf der anderen Seite spricht ein Volljurist und Markenrechtler, der genau weiß, worauf es (ihm) ankommt. In einem solchen Gespräch besteht keine Waffengleichheit, es besteht allenfalls die Gefahr, durch Äußerungen die eigene Position unwissentlich zu verschlechtern.

Keinesfalls (!) sollte vorschnell das beigefügte Unterlassungsversprechen abgegeben werden!

  • Zunächst sollte die Berechtigung der Forderung geprüft werden. Eine einmal abgegebene Erklärung kann nachträglich kaum noch rückgängig gemacht werden
  • Soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, muss die Abgabe vorbereitet werden, um nicht direkt nach Abgabe Vertragsstrafen zu verwirken, die bereits beim ersten Verstoß sehr hoch liegen
  • Das Unterlassungsversprechen sollte modifiziert werden, um keine unnötigen Nachteile für die mind. 30-jährige strafbewehrte Bindung zu erhalten.
  • Die Reichweite der Erklärung ist dem Text nicht exakt zu entnehmen, hier ist durch den rechtlichen Beistand zunächst über die tatsächliche Reichweite der Erklärung aufzuklären, damit sich der künftige Unterlassungsschuldner auch an seine Verpflichtung halten kann.  

Fehler an dieser Stelle können gravierende (finanzielle) Konsequenzen nach sich ziehen. Wir raten in hohem Maße davon ab, sich hier selbst zu vertreten. Das Markenrecht ist für den Laien das falsche Rechtsgebiet, um sich hier auszuprobieren!


Kontaktieren Sie uns gerne:

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Unsere Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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