Abmahnung der Volkswagen AG (Marken „VW im Kreis“, „Volkswagen“) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Lubberger Lehment spricht seit Längerem Abmahnungen aus Markenrecht für die Volkswagen AG aus. Auch derzeit liegen uns solche Abmahnungen vor, über die in der Vergangenheit bereits des Öfteren berichtet haben, vgl. u.a. hier. Aktuell ist wieder einmal Gegenstand der Abmahnung die vermeintliche rechtsverletzende Verwendung der Marken „VW im Kreis“ (Logo)  und „Volkswagen“. Der Abgemahnte soll im Internet Produkte zum Verkauf angeboten haben, die mit den Marken beschriftet gewesen seien. Jedoch handele es sich weder um Produkte aus dem Hause der Volkswagen AG noch habe diese der Nutzung der Marken zugestimmt. Somit handele es sich um eine markenrechtswidrige Nutzung.

Vorab: 

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine Klageschrift bzw. einstweilige Verfügung der Volkswagen AG und der Kanzlei Lubberger Lehment vor? Dann scheuen Sie sich nicht, eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung einzuholen. Sie können uns, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster, gerne kontaktieren. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen Hunderten Verfahren im Bereich des Markenrechtes. Senden Sie uns die Unterlagen hierzu am besten per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Welche Forderungen lässt die Volkswagen AG durch die Kanzlei Lubberger Lehment stellen?

Die Kanzlei Lubberger Lehment stützt sich auf die Unionsmarkenverordnung und das Markengesetz. Es wird aufgrund vermeintlicher Markenrechtsverletzungen für die Volkswagen AG folgendes geltend gemacht:

  • Unterlassung des rechtsverletzenden Verhaltens, d.h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung;
  • Auskunft über Namen und Anschriften von Vorlieferanten, Anzahl der unter Verwendung der Zeichen verkauften Produkte und hierfür gezahlten Preise sowie Namen und Anschriften gewerblicher Abnehmer, jeweils unter Vorlage von Rechnungen und Belegen;
  • Vernichtung des Lagerbestandes der mit den Zeichen versehenen Produkte, die nicht mit Zustimmung der Volkswagen AG in Verkehr gebracht worden sind;
  • Anerkennung eines Aufwendungserstattungsanspruches nach einem Gegenstandswert von 250.000 €

Wie sollte sich der Abgemahnte verhalten?

Abmahnungen aus Markenrecht sollten keinesfalls ignoriert werden. Denn dies könnte, bspw. durch eine gerichtliche Inanspruchnahme, erhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben. Wichtig ist zunächst, nicht in Panik zu verfallen oder etwa vorschnell Ansprüche zu erfüllen. Auch ist es nicht ratsam, sich selbst an die Gegenseite zu wenden. Denn diese ist anwaltlich vertreten. Es herrscht als keine „Waffengleichheit“. Sinnvoll ist es vielmehr, sich unmittelbar juristische Hilfe zu suchen, um professionell auf die Abmahnung zu reagieren. Ein im Markenrecht versierter Rechtsanwalt, bestenfalls ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, wird die Abmahnung und die Begründetheit der gestellten Ansprüche umfassend prüfen und kann dann in Absprache mit dem Abgemahnten zu einem sinnvollen Vorgehen beraten.  Auch ist er in der Lage –sofern sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung als notwendig herausstellt- eine passende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu erstellen und den Abgemahnten auf die daraus resultierenden Pflichten hinzuweisen, damit spätere Verstöße möglichst vermieden werden.

Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen -insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz- über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts und kennen die Gegenseite bereits aus einer Vielzahl an Auseinandersetzungen. Wir helfen Ihnen gerne, die Angelegenheit möglichst günstig zu beenden.

Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30 erreichen. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden. Wenn Sie eine Rufnummer hinterlassen,  melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


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