Abmahnung der Volkswagen AG (Marken „VW“, „Volkswagen“, „GTI“, „R“…) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit Jahren vertreten wir Mandanten gegen markenrechtliche Abmahnungen der Volkswagen AG. Die Volkswagen AG beauftragt üblicherweise die Kanzlei Lubberger Lehment mit der Abmahnung. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, Marken der Volkswagen AG in rechtsverletzender Weise genutzt zu haben. Es handelt sich insbesondere um die Marken:

-VW im Kreis (Logo)

- Volkswagen

- VW

- RNS

- R

- GTI

Aktuell liegt uns eine solche Abmahnung durch die Kanzlei Lubberger Lehment vor. Gegenstand ist der Vorwurf, die Marke „VW im Kreis (Logo)“ markenverletzend im Rahmen eines Verkaufsangebotes im Internet genutzt zu haben. Dies sei ohne Nutzungsberechtigung geschehen.

Vorab: 

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine Klageschrift bzw. einstweilige Verfügung der Volkswagen AG zugegangen? Dann zögern Sie nicht, uns, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster, zu einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu kontaktieren. Senden Sie uns die Unterlagen hierzu am besten per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Was verlangt die Volkswagen AG?

Die Kanzlei Lubberger Lehment macht folgende Ansprüche für die Volkswagen AG geltend:

  • Beseitigung der behaupteten Verletzungshandlung
  • Unterlassung, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr lässt die Volkswagen AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern
  • Auskunftsanspruch (unter Vorlage von Belegen insbesondere konkrete Informationen zu dem Nutzungsumfang)
  • Schadensersatzforderung (Ankündigung), die üblicherweise nach Auskunftserteilung beziffert wird
  • Aufwendungsersatz (Erstattung von Rechtsanwaltskosten) nach einem hohen Gegenstandswert von 250.000 €


Wie ist zu reagieren?

Trotz der umfangreichen Forderungen sollte der Abgemahnte unbedingt Ruhe bewahren und keinesfalls vorschnell und unüberlegt agieren. Von einer direkten Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist angesichts dann fehlender „Waffengleichheit“ abzuraten. Die gesetzten Fristen müssen unbedingt im Auge behalten werden, da im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme durch die Volkswagen AG zu rechnen ist. Ein Gerichtsverfahren ist angesichts des hohen Gegenstandswertes jedoch mit einem hohen Verfahrenskostenrisiko verbunden. Auf ein solches Verfahren sollte es der Abgemahnte daher jedenfalls nicht ohne vorherige umfassende juristische Prüfung und Beratung ankommen lassen. Auch ist davon abzuraten, die von der Gegenseite geltend gemachten Ansprüche vorschnell zu erfüllen. Insbesondere die der Abmahnung von der Kanzlei Lubberger Lehment beigefügte und von diesen vorformulierte Erklärung sollte keinesfalls leichtfertig ohne vorherige Überprüfung und Modifikation durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unterzeichnet werden. Denn die selbständige übereilte Abgabe kann enorme negative finanzielle Folgen für den Abgemahnten haben. In Anbetracht der für einen Laien nicht überschaubaren Konsequenzen einer eigenen Reaktion auf die Abmahnung ist es aus vorgenannten Gründen unbedingt empfehlenswert, rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Markenrechts erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Auch haben wir Fachanwaltschaften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes inne. Die Gegenseite kennen wir aufgrund einer Vielzahl an Verfahren sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Kostenlose Ersteinschätzung!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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