Abmahnung Volkswagen AG („VW“, „Volkswagen“, „Bulli“) von Kanzlei Lubberger Lehment oder Bird & Bird
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Schon seit vielen Jahren vertreten wir Mandanten gegen markenrechtliche Abmahnungen der Volkswagen AG. Wir haben auch hier schon mehrfach über solche Angelegenheiten berichtet. In der Regel beauftragt die Volkswagen AG die Kanzleien Lubberger Lehment und Bird & Bird mit Abmahnungen dieser Art. Auch aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird im Auftrag der Volkswagen AG vor. Gegenständlich ist die vermeintlich markenrechtsverletzende Nutzung der Zeichen „BULLI“ und „VW“. Diese sind jeweils als Marke geschützt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Zeichen für die Bewerbung von Leistungen im Kraftfahrzeuggewerbe ohne Zustimmung der Volkswagen AG in rechtsverletzender Weise genutzt zu haben.
Vorab:
Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine Klageschrift bzw. einstweilige Verfügung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment oder Bird & Bird vor? Dann scheuen Sie sich nicht, uns, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster, zu einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu kontaktieren. Senden Sie uns die Unterlagen hierzu am besten per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.
Welche Forderungen lässt die Volkswagen AG stellen?
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bird & Bird machen für die Volkswagen AG folgende Ansprüche geltend:
- Beseitigung der vermeintlichen Verletzungshandlung
- Unterlassung des vermeintlich rechtsverletzenden Verhaltens, d.h. es wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt
- Auskunft, d.h. es wird verlangt, unter Vorlage von Belegen Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, und zwar insbesondere über Art und Umfang der vermeintlich rechtsverletzenden Handlungen, hierbei insb. über Art und Umfang der betriebenen Werbung, über die vertriebenen Stückzahlen der Waren sowie über die erwirtschafteten Umsätze und Gewinne, jeweils aufgeschlüsselt nach Kalendervierteljahren.
- Schadensersatz (Ankündigung); Bezifferung erfolgt üblicherweise nach Erteilung der Auskunft
- Aufwendungsersatz (Erstattung von Rechtsanwaltskosten) nach einem hohen Gegenstandswert von 300.000 €
Was ist zu tun?
Die Volkswagen AG stellt umfangreiche Forderungen, daher muss die Abmahnung unbedingt ernst genommen werden. Denn ein Ignorieren kann eine gerichtliche Inanspruchnahme mit einem angesichts des hohen Gegenstandswertes nicht unerheblichen Kostenrisiko zur Folge haben. Der Abgemahnte sollte zügig Rechtsrat einholen, um „Waffengleichheit“ herzustellen und nicht selbständig mit der Gegenseite kommunizieren. Keinesfalls sollte er ohne vorherige juristische Begleitung die Forderungen vorschnell erfüllen. Insbesondere ist davon abzuraten, die der Abmahnung beiliegende Vereinbarung leichtfertig zu unterzeichnen. Denn der Abgemahnte bindet sich damit möglicherweise weitgehender als notwendig. Zudem sind ihm die Konsequenzen einer solchen Erklärung oftmals nicht hinreichend bewusst. Die Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung ist enorm. Im Falle eines Verstoßes kann die Gegenseite die Zahlung einer erheblichen Vertragsstrafe verlangen. Die Pflichten, welche sich für den Abgemahnten aus der Unterlassungserklärung ergeben, erschließen sich zudem nicht alle ohne weiteres aus deren Wortlaut, so dass bei Unkenntnis die Gefahr eines Verstoßes und damit einer Vertragssstrafe hoch ist.
Da die negativen finanziellen Konsequenzen bei falscher Reaktion enorm sein können, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Markenrechts erfahrenen Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hinzuzuziehen.
Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Auch verfügen unsere Anwälte über Fachanwaltschaften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Gegenseite kennen wir aufgrund einer Vielzahl an Verfahren sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.
Unsere wichtigen Hinweise für Sie:
Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
Fachanwalt kontaktieren!
Kostenlose Ersteinschätzung!
Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.
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