Abmahnung der VSM Deutschland GmbH über Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt für die VSM Deutschland GmbH wegen des Vorwurfes der Verletzung von Markenrechten vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird ausgeführt, dass die VSM Deutschland GmbH als Tochterunternehmen zur Firmengruppe der VSM Group AB und der SVP World Wide gehört und dass sie die nationale Vertriebsgesellschaft für Produkte der Marken SINGER, PFAFF und Husqvarna Viking ist. Mit der Abmahnung wird die Verletzung der Rechte an der Marke „PFAFF” gerügt. Konkret geht es um den Vorwurf der unberechtigten Benutzung der Marke „PFAFF” im Rahmen eines Angebotes auf dem Online-Marktplatz eBay.

Zu den Forderungen der Abmahnerin:

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor. Nach meiner Auffassung ist die Erklärung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. Die Abmahnkosten werden auf Grundlage eines Streitwertes von 100.000,00 Euro in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht. Dies entspricht Kosten in Höhe von 2.274,50 Euro.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte immer ernst genommen werden, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie wünschen eine konkrete Beratung?

Dann rufen Sie mich an oder Sie schicken mir eine Email.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gern höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler, wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
 
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema