Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

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Vielfach haben wir bereits Abgemahnte vertreten, denen von der Kanzlei Frommer Legal für die Warner Bros. Entertainment Inc. vorgeworfen wurde, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Die Kanzlei Frommer Legal mahnt nicht nur für die Warner Bros. Entertainment GmbH, sondern bspw. auch für die Studiocanal GmbH oder die Leonine Licensing GmbH ab. Hierüber haben wir bereits mehrfach an dieser Stelle berichtet.

Auch derzeit liegt uns eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Gegenstand ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe einen Film mittels eines sogenannten Filesharing-Client (BitTorrent) im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Die Warner Bros. Entertainment GmbH sei Inhaberin der Rechte an dem Film.

Vorab:

Ist Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Warner Bros. Entertainment Inc. und der Kanzlei Frommer Legal zugestellt worden? Gerne helfen wir –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- Ihnen in dieser Angelegenheit. Wir verfügen über langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl solcher Angelegenheiten. Gerne stehen wir Ihnen zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Senden Sie uns hierzu bestenfalls die Dokumente vorab per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.


Was verlangt die Kanzlei Frommer Legal für die Warner Bros. Entertainment Inc.?

Die Kanzlei Frommer Legal  stellt für die Warner Bros. Entertainment GmbH folgende Forderungen:

  • Unterlassung, d.h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines (Lizenz-)Schadensersatzes
  • Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren


Was ist zu tun?

Solche Abmahnungen sind unschön und die Abgemahnten fallen häufig „aus allen Wolken“, wenn sie ein solches Schreiben erhalten. Oftmals werden Abmahnungen daher nicht ernst genommen und ignoriert. Dies ist jedoch nicht ratsam. Die Abmahnung und die darin gesetzten Fristen sollten unbedingt beachtet werden. Denn ein leichtfertiger Umgang mit einer Abmahnung kann für den Abgemahnten ungeahnte negative finanzielle Konsequenzen haben.

Lässt der Abgemahnte die gesetzten Fristen ohne zu reagieren verstreichen, kann es sein, dass die Gegenseite unmittelbar gerichtliche Schritte einleitet. Dies kann teuer werden. Daher gilt es, möglichst professionell auf die Abmahnung zu reagieren. Keinesfalls sollten die Forderungen vorschnell erfüllt werden. Insbesondere ist davon abzuraten, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung leichtfertig –ohne vorherige rechtliche Prüfung und Modifikation- zu unterzeichnen. Denn die Bindungswirkung –welche dem Abgemahnten in der Regel nicht hinreichend bewusst ist- ist enorm. Vielmehr ist es sinnvoll, den Rat eines auf dem Gebiet des Urheberrechtes versierten Rechtsanwaltes einzuholen. Die Rechtsprechung ist insbesondere in Filesharing-Fällen wie dem vorliegenden vielfältig. Je nach Sachlage können gute Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.   Daher lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Zudem ist ein Spezialist –bestenfalls ein Fachanwalt für Urheberrecht- in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu formulieren und über deren Bindungswirkung aufzuklären.


Kostenlose Ersteinschätzung von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte | Fachanwälte

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

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