Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wieder einmal lässt die Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Frommer Legal vermeintliche Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Wir haben bereits hunderte Mandanten in solchen Fällen vertreten. Auch kürzlich lag uns eine solche Abmahnung vor. Vorgeworfen wird dem Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung durch sogenanntes Filesharing. Mit Hilfe eines P2P-Client, hier Bittorrent, sollen TV-Folgen der Serie „Sucession“ im Internet zum Abruf für Dritte bereitgehalten worden sein. Die Rechtsverletzung sei mit einem Peer-to-Peer-Forensic-System  dokumentiert. Die Warner Bros. Entertainment Inc. sei Inhaberin der Urheberrechte und macht aufgrund der vermeintlichen Verletzung dieser Rechte Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz geltend

Vorab:

Haben Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Warner Bros. Entertainment Inc. und der Kanzlei Frommer Legal erhalten? Dann scheuen Sie sich nicht, uns –die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB- zu einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu kontaktieren. Wir kennen die Gegenseite sehr genau und stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung aus hunderten Fällen gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Senden Sie uns hierzu bestenfalls die Dokumente vorab per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Welche Forderungen lässt die Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Frommer legal stellen?

Die Kanzlei Frommer Legal macht für die Warner Bros. Entertainment Inc. folgende Ansprüche gem. §§ 97, 97a UrhG  geltend:

  • Unterlassung, d.h. Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Forderung eins (Lizenz-)Schadensersatzes
  • Abmahnkosten (Rechtsanwaltsgebühren)

Was ist zu tun?

Abmahnungen dieser Art kommen nach wie vor häufig vor. Oftmals werden diese aus der Laiensphäre als unseriöse Abzocke bewertet. Dies ist jedoch riskant. Solche Abmahnungen sollten keinesfalls unbeachtet gelassen werden. Denn dies kann nicht unerhebliche negative Folgen haben. Da Unternehmen wie Warner Bros. Entertainment Inc. auch gerichtliche Verfahren nicht scheuen, ist die Rechtsprechung in solchen Sachen vielfältig. Es lohnt sich daher, die Abmahnung einmal von einem Experten auf dem Gebiet des Urheberrechtes prüfen zu lassen und auf die Abmahnung professionell zu reagieren. Denn ein Ignorieren oder eine vorschnelle Anspruchserfüllung, insb. die leichtfertige Abgabe der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung, kann unschöne finanzielle Konsequenzen haben.  Je nach Sach- und Rechtslage können im Einzelfall gute Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Jedenfalls sollte es der Abgemahnte nicht leichtfertig, bspw. durch Verstreichenlassen der gesetzten Fristen, auf eine gerichtliche Inanspruchnahme ankommen lassen. Im besten Falle überlässt er die Abmahnung zeitnah nach Erhalt einem im Urheberrecht versierten Anwalt, der ihn zu dem sinnvollsten Vorgehen beraten und die gegebenenfalls notwendigen Erklärungen möglichst günstig für den Abgemahnten verfassen kann.


Kostenlose Ersteinschätzung

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

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