Abmahnung des Dipl.-Ing. Folkert Knieper durch Kanzlei Albrecht Legal erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

In regelmäßigen Abständen erreichen uns Abmahnungen aus Urheberrecht, die der Dipl.-Ing. Folkert Knieper durch diverse Rechtsanwälte aussprechen lässt. Bekannt sind uns solche Abmahnungen des Rechtsanwaltes Santjer aus Helsinki, der Cyfire Rechtsanwälte und auch der Kanzlei Albrecht Legal für Herrn Knieper. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter  in diesen Angelegenheiten vertreten. Aktuell erreichte uns eine von der Kanzlei Albrecht Legal ausgesprochene Abmahnung. Vorgeworfen wird dem Abgemahnten darin, die Fotografie einer Speise auf seiner Website verwendet zu haben. Dipl.-Ing. Folkert Knieper sei Urheber dieser Fotografie und habe diese unter professionellen Bedingungen selbst angefertigt. Ursprünglich veröffentlicht habe Herr Knieper die Fotografie im Rahmen des Internet-Kochbuches unter www.marions-kochbuch.de. Der Abgemahnte habe die Fotografie ohne Zustimmung des Herrn Knieper öffentlich zugänglich gemacht.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar einer einstweiligen Verfügung bzw. Klageschrift des Dipl.-Ing. Folkert Knieper und der Cyfire Rechtsanwälte, des Rechtsanwaltes Santjer oder der Kanzlei Albrecht Legal zugegangen? Dann scheuen Sie nicht die Kontaktaufnahme zu einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, kennen die Gegenseite bereits aus einer Vielzahl an Verfahren. Wir stehen Ihnen in einem solchen Fall gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Schicken Sie uns die Unterlagen gerne per Mail (info@wd-recht.de) zu und Ihre Rufnummer- Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück.

Was verlangt Dipl.-Ing. Folkert Knieper von dem Abgemahnten?

Folkert Knieper behauptet einen Verstoß gegen Urheberrecht und lässt Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz geltend machen. Er verlangt die Unterlassung, eine  Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz gem. §§ 97, 97a, 101 UhrG, § 242 BGB. Im Einzelnen wird folgendes verlangt:

  • Unterlassung, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Auskunft über den Umfang der behaupteten Rechtsverletzung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren

Tipp: Wie sollte sich der Abgemahnte verhalten?

Zunächst gilt es, nicht überstürzt zu handeln. Weder sollten die Ansprüche voreilig erfüllt, noch die Rechtsanwälte der Gegenseite eigenständig kontaktiert werden. Keinesfalls sollte der Abgemahnte die Abmahnung und die gesetzten Fristen ignorieren. Die Gegenseite könnte ansonsten ein kostenträchtiges Gerichtsverfahren einleiten. Hierauf sollte es der Abgemahnte nicht leichtfertig ankommen lassen. Gewiss ist es oftmals so, dass den Abgemahnten die Abmahnung in einem stressigen Gastronomie-Alltag erreicht. Dennoch sollte er angesichts der negativen finanziellen Konsequenzen, welche ein fahrlässiger Umgang mit der Abmahnung haben kann, möglichst zügig und durchdacht agieren. Unbedingt abzuraten ist davon, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige juristische Beratung und Modifikation zu unterzeichnen. Denn die Bindungswirkung einer solchen Erklärung ist enorm. Einem juristischen Laien sind die damit einhergehenden Pflichten in der Regel nicht bewusst, so dass ein Verstoß gegen die Erklärung und die Verpflichtung zur Zahlung einer nicht unerheblichen Vertragsstrafe schneller eintreten kann als dem Abgemahnten lieb ist. Dies gilt es möglichst zu vermeiden. Daher ist es ratsam, zügig nach Erhalt einer solchen Abmahnung den rechtlichen Rat eines auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltes, bestenfalls eines Fachanwaltes für Urheber- und Medienrecht, einzuholen.   

Kostenlose Ersteinschätzung von im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwälten!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Sie erreichen uns unter:

 Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

Unsere Expertentipps:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren


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