Abmahnung des Dipl.-Ing. Folkert Knieper (Marions Kochbuch) durch Kanzlei Dr. Lohsin & Partner erhalten?

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Seit Jahren vertreten wir Mandanten gegenüber Herr Folkert Knieper. Dieser lässt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch diverse Kanzleien abmahnen. In der Vergangenheit haben wir bereits über Abmahnungen durch Rechtsanwalt Santjer aus Helsinki, die Cyfire Rechtsanwälte und auch durch die Kanzlei Albrecht Legal berichtet

Nunmehr hat Folkert Knieper die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Lohsin & Partner beauftragt, einen vermeintlichen Urheberrechtsverstoß zu verfolgen. In der uns aktuell zur Bearbeitung vorliegenden Angelegenheit wird dem Abgemahnte vorgeworfen, das Foto einer Speise im Internet verwendet zu haben, ohne über eine Nutzungsberechtigung zu verfügen. Das Foto sei originär auf der Website www.marions-kochbuch.de veröffentlicht. Folkert Knieper habe sämtliche dort eingestellten Fotografien selbst gefertigt und damit Urheber des Fotos. Das Foto sei sehr aufwändig unter professionellen Bedingungen erstellt worden. 

--Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar einer einstweiligen Verfügung bzw. Klageschrift des Dipl.-Ing. Folkert Knieper und der Cyfire Rechtsanwälte, des Rechtsanwaltes Santjer, der Kanzlei Albrecht Legal oder von Dr. Lohsin & Partner zugestellt? Dann können Sie uns, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung kontaktieren. Die Gegenseite kennen wir bereits aus vielen Verfahren. Schicken Sie uns die Unterlagen gerne per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.--

Welche Forderungen lässt Folkert Knieper durch Dr. Lohsin & Partner stellen?

Folkert Knieper lässt Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz geltend machen. Wie stets lässt er Ansprüche auf Unterlassung,  Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz gem. §§ 97, 97a, 101 UhrG, § 242 BGB stellen. Eine Unterlassungsforderung bedeutet, dass zur Ausräumung einer durch eine einmalige Verletzung entstandenen Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird. Der Abgemahnte soll zudem Auskunft über den Umfang der vermeintlichen Rechtsverletzung erteilen und Schadensersatz leisten. Auch die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren wird gefordert.

Was kann der Abgemahnte tun?

Nicht ratsam sind überstürzte Reaktionen. Weder ist es sinnvoll, die Forderungen vorschnell zu erfüllen, noch sich in einer ersten wütenden Reaktion persönlich an die Rechtsanwälte der Gegenseite zu wenden. Denn unbedachte Äußerungen und Handlungen können negative finanzielle Konsequenzen haben. Insbesondere die Abgabe der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung über deren Folgen und ohne anwaltliche Modifikation kann unschöne finanzielle Folgen haben. In der Regel ist den Abgemahnten nämlich nicht hinreichend bewusst, welche Verpflichtungen mit einer solchen Erklärung einhergehen. Daher können Verstöße –welche mit einer Vertragsstrafe bedroht sind- schnell eintreten. Um weitere negative finanzielle Konsequenzen möglichst zu vermeiden, ist es daher absolut sinnvoll, zeitnah nach Erhalt der Abmahnung juristischen Rat einzuholen und einen Spezialisten im Urheberrecht zu Rate zu ziehen. Dieser kann die Abmahnung prüfen, durchdacht agieren und helfen, die Angelegenheit möglichst positiv beizulegen.

Kostenlose Ersteinschätzung von im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwälten!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail  zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Sie erreichen uns unter: Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

Unsere Expertentipps:    

Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!   

Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!    

Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!    

Fachanwalt kontaktieren


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