Abmahnung des erfolgreichen Musikwerks "Loud - Rihanna" durch Rasch Rechtsanwaltskanzlei

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Universal Music GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg damit beauftragt, die Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Loud – Rihanna“ durch Filesharing auf sogenannten Tauschbörsen, abzumahnen.

Gefordert wird von den Abmahnungsempfängern nach wie vor die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatzes als Vergleichsangebot i. H. v. 1.200,00 €.

Wer eine Abmahnung erhält, gerät schnell in Panik: Meist werden mehrere Hundert Euro Schadensersatz gefordert und es soll eine – oft sehr weitreichende – vorbeugende Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Bleiben Sie ruhig und handeln Sie auf keinen Fall voreilig!

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da Sie sich sonst der Gefahr kostspieliger Gerichtverfahren aussetzen. Als Abgemahnter sind Sie verpflichtet, auf die Abmahnung zu reagieren – auch wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen.

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne eingehende Prüfung unterschrieben werden: Sie bindet ein Leben lang und ist regelmäßig viel zu weit formuliert! Auch von Mustererklärungen im Internet ist abzuraten, sie sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten.

Es empfiehlt sich daher dringend, einen Fachanwalt aufzusuchen, um zu klären, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dieser kann auch eine auf Ihren Fall zugeschnittene modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung formulieren. Auch hinsichtlich der Forderungshöhe ist eine anwaltliche Prüfung ratsam, denn diese lassen sich häufig erheblich reduzieren.

Gerne überprüfen wir für Sie die Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung und sind für ein telefonisches gratis Erstgespräch erreichbar unter 030/206 269 24

Bewahren Sie Ruhe  und nutzen Sie Ihre Chance auf eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.

Nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da!

Rechtsanwältin Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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