Abmahnung des FC Augsburg wegen Weiterverkauf von Tickets über eBay Kleinanzeigen oder viagogo

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Haben Sie eine Abmahnug des FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA erhalten, weil Sie Tickets für ein Fußballspiel des FC Augsburg im Internet zum Weiterverkauf angeboten haben sollen? Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren? 

Tickets für Spiel des FC Augsburg auf viagogo oder eBay Kleinanzeigen angeboten

Dem Abgemahnten wird vorliegend vorgeworfen, Tickets für ein Heimspiel des FC Augsburg im Internet zum Verkauf angeboten zu haben. Hierin liege ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen (ATGB) der FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA. 

Danach sei es Kunden untersagt,

„Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z. B. bei eBay, eBay Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z. B. viagogo, StubHub) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen.“

Welche Forderungen werden in der Ticket-Abmahnung des FC Augsburg gestellt?

Zum einen verlangt die abmahnende FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 950,00 € geltend gemacht, die bei sofortiger Zahlung auf 750,00 € reduziert werden solle. Sofern die Forderungen nicht erfüllt werden, droht der abmahnende Verein mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 €. Im vorliegenden Fall mahnt der FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA selbst ab; in der Vergangenheit hatte der Verein vergleichbare Abmahnungen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky aussprechen lassen.

Zweifel an der Wirksamkeit der ATGB des FC Augsburg

Ob sich der FC Augsburg jedoch gerade gegenüber privat handelnden Personen erfolgreich auf seine ATGB berufen kann, erscheint aus verschiedenen Gründen mehr als fraglich. Dass z. B. Privatpersonen der Weiterverkauf von Tickets grundsätzlich gestattet ist, unabhängig davon ob dies in den ATGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) entschieden. Auch gewisse Preisaufschläge dürften hinzunehmen sein. 

Die Rechtmäßigkeit eines pauschalen Ausschlusses des Weiterverkaufs in Online-Auktionen ist somit mehr als zweifelhaft. Für gewerbliche Weiterverkäufer dürfte das Risiko hingegen deutlich höher ausfallen. Die Abgrenzung, ob ein Verkäufer auf eBay noch als Privatverkäufer oder schon als gewerblicher Weiterverkäufer anzusehen ist, müsste jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich. 

Wie soll man am besten reagieren, wenn man eine solche Abmahnung des FC Augsburg erhalten hat?

Sofern auch Sie eine solche Abmahnung des FC Augsburg erhalten haben, so raten wir davon ab, sich selbst direkt mit dem abmahnenden Verein (oder einer von diesem beauftragten Kanzlei) in Verbindung zu setzen. Vielmehr ist zu empfehlen, sich vorher beraten zu lassen, ob die Forderungen des abmahnenden Vereins überhaupt zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den FC Augsburg leisten müssen. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Sind auch Sie von der FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA oder der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet abgemahnt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich teilzuhaben.


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