Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V

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Haben Sie eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten? Dann sollten Sie sich beraten lassen.

Der Wettbewerbsverein mahnt seit geraumer Zeit Online-Händler wegen fehlerhafter Informationen zum Widerrufsrecht, unzulässiger AGB-Klauseln und fehlenden Pflichtinformationen ab. Hier in der Kanzlei liegen inzwischen mehr als 100 Abmahnungen des Vereins vor, zu denen Mandanten beraten oder vertreten worden sind.

Die hier vorliegenden Abmahnschreiben beziehen sich immer wieder auf gleich gelagerte Sachverhalte. Neben den Themen Vertragstextspeicherung und Grundpreisangaben mahnt der IDO nun ganz aktuell auch die Verwendung der bis zum 13.06. gültigen Widerrufsbelehrung ab. Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Umsetzung der sog. Verbraucherrechterichtlinie hatten sich zum 13.06. wieder einmal die rechtlichen Vorgaben für das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und damit auch der Text der Widerrufsbelehrung geändert.

Mit den mir vorliegenden Abmahnungen wird aktuell immer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die eine flexible Vertragsstrafenregelung vorsieht. Darüber hinaus werden Abmahnkosten in Höhe von 232,05 Euro geltend gemacht.

In den hier vorliegenden Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wird behauptet, der Verein dürfe abmahnen, weil er die entsprechenden Voraussetzungen erfülle. Zur Begründung wird insbesondere auf die Anzahl der Vereinsmitglieder und verschiedene gerichtliche Entscheidungen verwiesen. Nach meinem Kenntnisstand (Stand 06.08.2014) liegen bislang nur landgerichtliche Entscheidungen zur Abmahntätigkeit des Vereins vor. Die Gerichte sind bislang zwar von der Anspruchsberechtigung des Vereins ausgegangen, obergerichtliche Entscheidungen stehen aber aus.

In einem von mir betreuten Verfahren, in dem der Verein seinen Kostenerstattungsanspruch vor dem Landgericht Leipzig geltend gemacht hat, wurde die entsprechende Klage abgewiesen. Informationen zu diesem Verfahren und zur Abmahntätigkeit des Vereins finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

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Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Abmahnung wegen fehlerhafter Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine Beratung zu Ihrem eBay-Auftritt zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden. Sprechen Sie mich einfach an.

Gerne können Sie sich auch über die sozialen Netzwerke facebook, xing oder google+ mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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