Abmahnung des KonKura e.V. | Unzureichendes Impressum auf Facebook, Instagram und Co.

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

KonKura e.V. ist ein Interessenverein, der im Vereinsregister in Dortmund gemeldet ist und durch Robin-Alexander Philip Weber vertreten wird.

Der Verein unterstützt seine Mitglieder in vielen Themen und bietet u. a. eine Rechts- und Unternehmensberatung an, vermittelt Kontakte und bietet Schulungen an. 

Allgemein gesagt setzt der Verein sich für einen fairen und sicheren Wettbewerb untereinander ein und möchte dabei die Verbraucher vollumfänglich schützen. 

Der Vorwurf 

Es werden fehlende Impressumsangaben bei Social-Media-Accounts gerügt.

Forderung

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie die Gebühren in Höhe von 176,48 € erstatten. 

Unsere Einschätzung

Nach § 5 TMG müssen gewerbliche Anbieter ein Impressum führen, welches nach dem Gesetz bestimmte Angaben vorweisen muss. Dies gilt auch für Social-Media-Accounts (z. B. Facebook, Instagram). Sollten Sie einen Account zu gewerblichen Zwecken nutzen, ist es wichtig, dass Sie der Impressumspflicht nachkommen. 

Sollten Sie lediglich private Accounts führen, sind Sie von der Pflicht ausgeschlossen. 

Unser Rat

Integrieren Sie als gewerblicher Verkäufer oder Anbieter ein Impressum, um der Impressumspflicht nach § 5 TMG nachzukommen. Sollten Sie Fragen zu der Erstellung eines solchen Impressums haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Abmahnungen drohen. Abmahnungen sind mit viel Ärger und Aufwand verbunden. Sollten Sie jedoch bereits Empfänger einer Abmahnung sein, nehmen wir gerne die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Nehmen Sie am besten unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung Kontakt mit uns auf, damit wir innerhalb der Frist aktiv werden können. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit uns, da diese zumeist sehr weit gefasst ist und vorab modifiziert werden muss. 

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema