Abmahnung der Plogoo UG wegen Wettbewerbsverstoß

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Abmahnung eines Rechtsanwalts aus Berlin im Auftrag der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.

Es wird darüber berichtet, dass der Rechtsanwalt die Interessen des Inhabers der Firma Plogoo UG vertritt. Diese vertreibt online unter www.schnaeppchen-store.de Haushalts- und Gartengeräte und Kinderspielzeug. 

Der Rechtsanwalt verschicke für sie derzeit Abmahnungen, welche sich an unternehmerische Händler richten, die ebenfalls online auftreten und mit der Plogoo UG im Wettbewerb stehen.

Gerügt wird die Missachtung von Pflichten, welche sich aus der europäischen ODR-Verordnung ergeben. Der Unternehmer muss über das Online-Streitbeilegungsverfahren unterrichten und einen Hyperlink zur OS-Plattform zur Verfügung stellen. Die Missachtung der Vorschrift führt zu einem Verstoß gegen § 8 Abs. 1, 3 UWG.

Der Rechtsanwalt aus Berlin fordert daher im Namen der Plogoo UG von den durch die Abmahnungen betroffenen Händlern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zweck der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Sollten Sie ebenfalls von einer solchen oder ähnlichen Abmahnung betroffen sein, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, bevor eine Erklärung abgegeben wird. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
    • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
    • und zur Erstattung der vollständigen Kosten.

Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. 

Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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