Abmahnung der Sachse GbR wegen Werbung mit „Original“

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Abmahnung eines Rechtsanwalts aus Berlin im Auftrag der Marlen und Swen Sachse GbR wegen Werbung mit „Original“

Es wird darüber berichtet, dass der Rechtsanwalt die Interessen der Marlen und Swen Sachse GbR vertritt und verschickte für sie nun eine Abmahnung, welche sich an einen Online-Händler richtete. Gerügt wird die Bewerbung mit der Bezeichnung „Original“ in einem Angebot von Markenware für Druckerzubehör. Bei dieser Werbung handle es sich um eine irreführende und deswegen unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Es sei nämlich selbstverständlich, dass angebotenen Markenware „Original“ zu sein hat.

Der Rechtsanwalt fordert daher von dem, durch die Abmahnung betroffenen, Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke der Abmahnung bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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