Abmahnung von Disney vom 25.10.2017 wegen Einfuhr von Plagiaten durch Kanzlei Bird & Bird

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Firma Disney vor, die sich durch die Kanzlei Bird & Bird vertreten lässt. Unser Mandant betreibt als Kleinunternehmer Onlinehandel. Ihm wird vorgeworfen einerseits Artikel, bei denen es sich nicht um Originalartikel der Firma Disney handelt, eingeführt zu haben, sowie versucht zu haben, solche Artikel aus der Bundesrepublik auszuführen.

Im Rahmen einer Grenzbeschlagnahme sei festgestellt worden, dass es sich um nicht lizenzierte Ware handelt.

Die Firma Disney – gegen die wir im Übrigen bereits öfter vertreten haben – fordert von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten aus einem Streitwert von 250.000,00 Euro, was alleine Anwaltskosten in Höhe von 4000,00 Euro entspricht. Darüber hinaus wird Auskunft sowie Anerkennung der Schadensersatzpflicht erwartet.

Insbesondere die Unterlassungserklärung hat es bei genauem Hinschauen in sich. Die der Abmahnung beigefügte, durch die Anwälte von Disney vorformulierte Unterlassungserklärung enthält für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 250.000,00 Euro. Dies würde bei tatsächlicher Abgabe einer solchen Erklärung bedeuten, dass hier im Falle einer Wiederholung pro Verstoß 250.000,00 Euro an die Gegenseite zu zahlen wären.

Zunächst ist es natürlich wichtig, im ersten Schritt zu überprüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Sollte man dann hier zu dem Ergebnis gelangen, dass dies der Fall ist, bietet sich natürlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durchaus an. Diese muss sodann durch einen spezialisierten Kollegen in erheblicher Weise modifiziert werden.

Auch sollte je nach Einzelfall auch die Berechtigung der Höhe der Abmahnung geprüft werden.

Jede gerade markenrechtliche Abmahnung stellt einen Einzelfall dar. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Vielfach werden von Abgemahnten nur die Kosten gesehen. Es ist jedoch nach unserer Auffassung viel wichtiger auch die Reichweite der Unterlassungserklärung genau mit unseren Mandanten zu erörtern. Dies wird vielfach unterschätzt.

Abmahnung erhalten?

Senden Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich per E-Mail zu – wir geben Ihnen gerne eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir für Sie gerne tätig werden.

Rufen Sie uns daher an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und höchst spezialisiert zur Seite. Lassen Sie sich nicht auf Experimente ein! Beauftragen Sie auf jeden Fall auch nur dann einen Rechtsanwalt, wenn Sie bei diesem das Gefühl haben, dass er sich in diesem Rechtsgebiet auskennt! Ihr Vorteil bei uns ist häufig, dass wir die Gegenseiten bereits kennen und daher Ihnen bereits zu Beginn des Mandates sagen können, in welche Richtung das Ergebnis des Falles laufen wird.

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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