Abmahnung Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen iAd BVB Merchandising GmbH vom 04.02.2016

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In der 6 KW 2016 wurde uns ein weiteres Mandat erteilt, welches wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen zum Gegenstand hat. Die Kanzlei aus München mahnt im Auftrag der BVB Merchandising GmbH in der Abmahnung vom 04.02.2016 wegen der Vorwurfes der Markenrechtsverletzung ab.

Unsere Mandantschaft wird vorgeworfen, über einen gewerblichen Shop auf der Plattform DaWanda Bekleidungsstücke, in diesem Fall einen Schal, mit der Bezeichnung „BVB“ beworben zu haben. Die Bezeichnung „BVB“ ist als Wortmarke zugunsten der BVB Merchandising GmbH beim Deutschen Parent und Markenamt eingetragen. Unsere Mandantin hatte keine Zustimmung der BVB Merchandising GmbH eingeholt.

Forderung:

Zunächst wird die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft gefordert. In dem Auskunftsersuchen ist regelmäßig die Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes zu sehen. Daher sollten Sie bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Zudem fordert die gegnerische Kanzlei von unserem Mandanten den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 25.000€ in Höhe von 1.044,40 Euro.

Ratschlag:

Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Die Abmahnung sollte durch einen Fachanwalt im Gewerblichen Rechtschutz auf Ihre Begründetheit hin überprüft werden. Sollte sich die Abmahnung dem Grunde nach als berechtigt herausstellen, wäre eine durch einen spezialisierten Rechtsanwalt modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen und ein kostenträchtiges Einstweiliges Verfügungsverfahren zu verhindern.

Erfahrungsgemäß lassen Sich auch die geforderten Kosten im Vergleichswege reduzieren.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefoniosch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie jederzeit gerne auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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