Abmahnung Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen / BVB Merchandising GmbH

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Wurden Sie durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt? Wir stehen Ihnen helfend mit unserer Erfahrung zur Seite!

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird unsere Mandantschaft dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Grund hierfür sei, dass unsere Mandantschaft innerhalb eines Angebotes auf eBay Schnullerketten zum Kauf angeboten habe und diese mit der Marke „BVB“ beworben habe, ohne dass es sich bei der Ware um offizielle Produkte der BVB Merchandising GmbH handele.

Rechtliche Einschätzung:

Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Eine solche liegt vor, wenn unerlaubter Weise eingetragene Wortmarken zur Bewerbung eines Produktes verwendet werden, ohne dass es sich bei der Ware um Originalware handelt. Rechtliche Folgen einer Markenrechtsverletzung sind regelmäßig die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches durch den Markeninhaber. In einer sogenannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ verpflichtet sich der Abgebende, eine bestimmte Handlung bei Meidung einer Vertragsstrafe nicht mehr vorzunehmen. Vorliegend liegt der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei.

Weitere Ansprüche:

Weiterhin macht die Gegenseite einen Schadensersatzanspruch, einen Auskunftsanspruch u. a. über die Anzahl der verkauften Produkte, sowie einen Rechtsanwaltskostenerstattungsanspruch in Höhe von 1.044,40 € geltend.

Wie sollte ich reagieren?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie selbst zunächst Ruhe bewahren und einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Wir konnten in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei in der Vergangenheit bereits unzähligen Mandaten gegen Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH verteidigen und die Angelegenheit für unsere Mandanten möglichst kostengünstig beenden. Daher raten wir Ihnen dazu, sich unverbindlich an uns zu wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an! Erst danach entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden – Kostentransparenz von Anfang an ist dabei einer unserer Grundprinzipien.

Wichtig!

Das Auskunftsersuchen dient – so unsere Erfahrungen – regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines später geltend gemachten Schadensersatzes. Die Gegenseite wird abhängig von den angebotenen Waren und dem daraus erzielten Gewinn den Schadensersatzbetrag berechnen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zunächst muss Ihr konkreter Sachverhalt geprüft werden, um festzustellen, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist. Sodann muss weiterer Schaden abgewendet und die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten haben, raten wir davon ab, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und ist nach unserer Auffassung nachteilig formuliert. Sie sollten die Abmahnung jedoch auch auf keinen Fall ignorieren! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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