Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) aus Berlin

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Bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht sehen sich Unternehmen in erster Linie Abmahnungen von Mitbewerbern ausgesetzt. Es kann aber auch vorkommen, dass angeblich unlautere Wettbewerbshandlungen von Verbänden abgemahnt werden.

Nach 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG haben diese Verbände eine gesetzliche Grundlage, um Wettbewerbshandlungen abmahnen zu können. http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) ist nach eigener Aussage auf dem „Gebiet der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Wirtschaftskriminalität" tätig. Dies hat zur Folge, dass der Verein/Verband regelmäßig Abmahnungen gegen Unternehmen ausspricht und diesen unlautere Handlungen vorwirft. Gefordert werden dann ein Unterlassen dieser vermeintlich rechtswidrigen Maßnahme sowie die Übernahme der Kosten für die Abmahnung.

Ein Fokus des VSW scheint auf dem Gebiet der Werbeaussagen für Medizinprodukte, Medikamente und Ähnlichem zu liegen. In diesem Fall werden die Abmahnungen mit einem Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz begründet.

In einer der uns vorliegenden Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wird einem Unternehmen eine unlautere Werbeaussage vorgeworfen.

Generell gilt bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht: Man sollte nicht voreilig handeln und sich wegen einer knappen Frist unter Druck gesetzt fühlen. Es ist ratsam, die Abmahnung rechtlich prüfen zu lassen und danach zu entscheiden, wie verfahren werden soll.

Kommt die rechtliche Prüfung zu dem Schluss, dass die Abmahnung begründet ist, sollte unter Umständen die Unterlassungserklärung in modifizierter Form abgegeben werden, damit das Unternehmen nur so viel erklärt, wie es gesetzlich verpflichtet ist.

Eine Abmahnung des VSW sollte ernst genommen werden, auch wenn diese keinen „sozialen" Hintergrund hat. Es ist bekannt, dass der Verein auch vor Gericht zieht.

Die Kanzlei SCHWENKE & DRAMBURG Rechtsanwälte hat ihren Schwerpunkt im Wettbewerbs- und Onlinerecht. Wir vertreten Sie bundesweit in der Abwehr von Abmahnungen.


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