Abmahnung durch Fareds - „2 Guns“

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Zurzeit mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (http://www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) urheberrechtliche Verletzungen an dem Film „2 Guns“ ab. Hierzu wurde sie von der Rechteinhaberin, der Two Guns Distribution LLC, beauftragt.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte von Fareds von dem Adressaten des Abmahnschreibens die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammensetzt und sich auf eine Summe von 835,00 Euro beläuft.

Dem Anschlussinhaber wird der Upload des US-amerikanischen Actionfilms „2 Guns“ innerhalb einer Online-Tauschbörse vorgeworfen. Insbesondere ist bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern automatisch der Download der sich auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte angeboten wird.

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung von Fareds vor?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen, weshalb Sie nicht in Panik geraten sollten. Stattdessen sollten Sie Ruhe bewahren und die Frist, die Ihnen die Gegenseite gesetzt hat, aufschreiben und nicht fruchtlos verstreichen lassen. Innerhalb der Frist sollten Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird überprüfen, ob die geltend gemachten Forderungen rechtmäßig sind und ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Der Bundesgerichtshof hat vor gut einem Jahr entschieden, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich von der Haftung befreit ist, wenn die Urheberrechtsverletzung von einem selbstverantwortlichen volljährigen Familienmitglied verursacht wurde (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“). Außerdem haften Sie auch dann nicht für eine Urheberrechtsverletzung eines Dritten (z. B. Kind), wenn Sie Ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten genügend nachgekommen sind.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall ohne jegliche Änderungen abgegeben werden. Sie ist meist zu weitgehend und kann Sie unangemessen benachteiligen. Es ist daher nötig, sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt insoweit abändern (modifizieren) zu lassen, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht.

Melden Sie sich bei unserem Abmahnhelfer.de-Team, wenn auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Two Guns Distribution LLC wegen der illegalen Verwertung des Films „2 Guns“ abgemahnt wurden. Sie erreichen uns telefonisch sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. In dem Gespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de-Team!


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