Abmahnung durch IDO Interessenverband wegen Verstoßes gegen Preisangabenverordnung

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Im Rahmen eines Mandats ist mir eine Abmahnung wegen wettbewerbsrechtliche zur Bearbeitung übergeben worden. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert. Die Abmahnung wird vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ausgesprochen und bezieht sich auf einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, namentlich die fehlende Angabe, ob der angegebene Preis die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer enthält.

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht – Einführung und Erläuterung

Eine Abmahnung stellt – allgemein formuliert – eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche

Normalerweise werden mit einer Abmahnung verschiedene Ansprüche verfolgt.

Hauptsächlich geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Bei Bestehen des Anspruchs kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Ferner regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft wichtig.

Wichtig ist es hier aber vor allem zu betonen, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung normalerweise nicht der Erstattungsanspruch ist. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.

Wie reagieren?

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.

Was Sie tun können

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  • Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst: Es bestehen Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss
  • Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  • Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

Gern stehe ich Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit zur Seite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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