Abmahnung der iOcean UG wegen Fehlens des OS-Links

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Abmahnung eines Rechtsanwalts aus Berlin im Auftrag der Firma iOcean UG wegen Fehlens des OS-Links.

Es wird darüber berichtet, dass der Rechtsanwalt aus Berlin die Interessen der iOcean UG vertritt, welche ein Versandhandelsunternehmen für Sportschuhe, Damen- und Herrenschuhe mit eigenem Online-Shop ist. Der Rechtsanwalt verschicke im Namen der iOcean UG ein Schreiben an einen Händler. Der Betroffene betreibe nach Ansicht der iOcean UG einen unternehmerischen Handel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerblichen Pflichtangaben zu erfüllen. Gerügt wird insbesondere das Fehlen einer Verlinkung zur OS-Plattform und hierdurch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Durch das Schreiben des Rechtsanwalts aus Berlin wird von dem von der Abmahnung Betroffenen die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Daneben wird Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000 Euro verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. 

 Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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