Abmahnung durch Sasse&Partner - „Kidnapping Freddy Heineken“

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Das Krimi-Drama „Kidnapping Freddy Heineken“, das im Jahre 1983 spielt und von der Entführung des Biermagnaten Freddy Heineken, welcher von Anthony Hopkins verkörpert wird, handelt, ist Gegenstand der Abmahnungen, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Sasse&Partner.

In dieser urheberrechtlichen Abmahnung wird den abgemahnten Anschlussinhabern vorgeworfen, den Film „Kidnapping Freddy Heineken“ über ihren Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse unerlaubt und damit widerrechtlich zum Download angeboten zu haben.

Dieses Anbieten stellt ein dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber vorbehaltenes urheberrechtlich geschütztes Recht und daher weitergehend – sofern keine Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt – eine Urheberrechtsverletzung dar. Um derartige Rechtsverletzungen zu ahnden, wenden sich die Rechteinhaber regelmäßig an Kanzleien wie die Rechtsanwälte Sasse&Partner.

Die Abmahnung ist dann die Aufforderung, die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Zentrale Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Fall einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Häufig wird auch bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse&Partner die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. So müssen die Schadensersatzkosten allein von dem Täter gezahlt werden, der sogenannte Störer muss keinen Schadensersatz leisten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Frage der Haftung klären. Möglich ist auch, dass Sie von der Haftung befreit sind. Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie herausfinden, ob und inwieweit Sie haften.

Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen im Fall einer Zuwiderhandlung viel zu hohe Vertragsstrafen fest. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse&Partner können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie telefonisch erreichbar. Auch können Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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