Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Die Augen des Engels“

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Aus München erreichten Anschlussinhaber vermehrt Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem unkonventionellen Drama „Die Augen des Engels“.

Der Film handelt von dem seit lange erfolglosen Regisseur Thomas Lang (Daniel Brühl) der seinen Stoff über den brisanten Mordfall, bei dem die junge Amerikanerin Jessica Fuller (Genevieve Gaunt) mit ihrem Freund die britische Studentin und Mitbewohnerin 2007 umgebracht haben sollen, aufpolieren will. Um dies in die Tat umzusetzen, begibt er sich zum Ort des Geschehens in das italienische Siena. Umso mehr dieser sich jedoch in den Fall begibt, steigt mit seiner wachsenden Faszination auch erhebliche Zweifel an seinem Vorhaben.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden.

So erreichten nun betroffene Anschlussinhaber Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, in denen ihnen zur Last gelegt wird, das Drama „Die Augen des Engels“ widerrechtlich auf eine Online-Tauschbörse über den eigenen Internetanschluss anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben und damit das Drama unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben

Die Abmahnung ist die Reaktion auf eine dergestalt begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wird folgendes gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 / 965 35 854 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website vorhandene www.abmahnhelfer.de Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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