Abmahnung – E. & A. Junek GmbH wegen unlauterem Wettbewerb / Unterlassungsanspruch

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Erneut liegt uns eine Abmahnung der E. & A. Junek GmbH aus Dortmund vor. Vertreten wird das Unternehmen weiter durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg in Partnerschaft (Berlin und Hamburg).

Die E & A Junek GmbH scheint Gefallen daran gefunden zu haben, eBay-Händler wegen Wettbewerbsverstößen abmahnen zu lassen.

Die E. & A. Junek GmbH bietet diverse Artikel aus dem Computerbereich an. Betroffen von den Abmahnungen sind daher Händler in eben diesem Bereich.

Nachdem es in letzten Abmahnung „lediglich“ um das Fehlen diverser Informationen, so etwa das Fehlen von Angaben zu den einzelnen technischen Schritten, die zu einem Vertragsschluss führen, zur Speicherung des Vertragstextes usw. ging, wird dem aktuell Abgemahnten vorgeworfen, als privater Verkäufer aufzutreten oder den Eindruck eine Privatverkaufes zu erwecken, ohne tatsächlich privater Verkäufer zu sein.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung nach einem Streitwert von 20.000 € was einem Betrag in Höhe von 984,60 EUR entspricht.

Wann jemand als gewerblicher Verkäufer zu qualifizieren ist, ist nicht ganz einfach und lediglich anhand von Indizien zu bewerten. Es kommt etwa darauf an, wie viele Bewertungen der Verkäufer erhalten hat, wie viele Produkte gleichzeitig angeboten werden, ob es sich um Neu- oder Gebrauchtware handelt, ob immer dasselbe verkauft wird, usw.

So führte etwa das OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04, aus, dass 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten sich in einem Grenzbereich bewegen, in dem sowohl ein privater wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist.

Wir raten, die Abmahnung ernst zu nehmen und auf die Fristen zu achten. Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf und unterzeichnen sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!

Sorgen Sie für Chancengleichheit und beauftragen Sie einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Gerne helfen wir Ihnen! Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen und helfen Betroffenen seit über 10 Jahren bei Abmahnungen.

Wir prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen oder senden uns eine E-Mail.

Ihr Dr. Stephan Schenk

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


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