Abmahnung eines Autoteile-Onlinehändlers durch Kanzlei Hoesmann | privater Verkauf sei gewerblich

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Ein Onlinehändler, der sowohl auf eBay sowie auf der eigenen Homepage Autoteile und Zubehör vertreibt, mahnt derzeit ab. Verkauft werden Motoröle, Batterien und weiteres Kfz-Zubehör. Die Berliner Kanzlei Hoesmann vertritt das Unternehmen im uns vorliegenden Fall.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein wettbewerbswidriges Verhalten aufgrund der Missachtung verschiedenster Pflichten für gewerbliche Verkäufer: Der Abgemahnte soll sich insbesondere als privater Verkäufer tarnen. Den Verkäufer trifft eine Verpflichtung, über die technischen Schritte zum Vertragsschluss aufzuklären sowie eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. 

Weiter muss er ein Impressum angeben. Die Verbraucher sind außerdem über die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte und die OS-Plattform zu informieren. Diesen Pflichten sei der Abgemahnte unzureichend nachgekommen.

Die Forderung

Gefordert wird eine Unterlassungserklärung und die Übernahme der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000 €, d. h. insgesamt 1.358,86 €.

Unsere Einschätzung

Viele private Verkäufer sind der Auffassung, dass sie aufgrund der Tatsache, dass schon sie aufgrund der geringen Anzahl an Artikeln nicht als gewerblicher Verkäufer gelten können. Jedoch ist die Einstufung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und sollte unbedingt im jeweiligen Einzelfall von einem spezialisierten Rechtsanwalt vorgenommen werden. Sind Sie tatsächlich als gewerblicher Verkäufer einzuordnen, verhalten Sie sich bei Missachtung der Verpflichtungen wettbewerbswidrig – rechtmäßige Abmahnungen können die Folge sein.

Unser Rat

Die Abgabe der Erklärung kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und bedeutet für Sie eine Verpflichtung für die Dauer von 30 Jahren. Verstoßen Sie in dieser Zeit gegen die Vereinbarung, so kann der Abmahnung für jeden einzelnen Fall die Vertragsstrafe gelten machen. Das kann existenzbedrohend werden und sollten Sie daher besser vermeiden. Gerne übernehmen wir eine Einstufung, ob Sie gewerblich oder privat handeln. 

Die Unterlassungserklärung sollte zwingend zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie für Ihren Einzelfall auch schon im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema