Veröffentlicht von:

Abmahnung FC Bayern München AG wegen Tickets

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns wurde erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lentze Stopper für die FC Bayern München AG vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfes ist hierbei, dass unsere Partei entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb die Tickets über eBay angeboten und eingestellt habe. Insofern habe unsere Mandantschaft gegen folgende Punkte aus den ATGB der FC Bayern München AG verstoßen:

- Keine Abbildung der ATGB

- Nicht autorisierte Verwendung des Logos der FC Bayern München AG

- Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay

- Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis

Die FC Bayern München AG macht aus diesem Grunde gegenüber unserer Partei Ansprüche auf Unterlassung, Freistellen von angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung sowie Zahlung einer Vertragsstrafe geltend.

Insofern wird von unserer Partei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie letztendlich die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 400,00 €.

Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist zu konstatieren, dass überprüft werden muss, ob der Ihnen vorgeworfene Verstoß überhaupt vorliegt. Hierbei werden Fragen zu klären sein, inwieweit Sie unmittelbare Vertragspartei des FC Bayern München sind. Auch allgemeine rechtliche Erwägungen spielen für die Frage der Berechtigung dieser Ansprüche im Regelfall eine erhebliche Rolle. Wir sind auf das Gebiet der Ticketing-Abmahnungen seit Jahren spezialisiert. Auch gegen die FC Bayern München AG haben wir bereits eine dreistellige Zahl von Abmahnung in den letzten Jahren verteidigt. Wir gehören bundesweit zu den führenden Kanzleien, welche im Bereich der Verteidigung gegen Ticket-Abmahnungen tätig sind. Neben Abmahnungen de FC Bayern München AG verteidigen wir weiter regelmäßig gegen Abmahnungen vieler anderer Bundesligavereine.

Wichtig ist, dass Sie zunächst keinerlei Kontakt mit der gegnerischen Kanzlei aufnehmen und insbesondere nicht ungeprüft die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Letztendlich können erfahrungsgemäß die Ansprüche, welche geltend gemacht werden, nicht unerheblich reduziert werden oder auch ganz abgewehrt werden. Im Vordergrund sollte hier jedoch die Rechtssicherheit stehen sowie die erforderliche Beratung, da bei falschen Reaktionen auch auf diese Abmahnung durchaus auch weitere Sanktionen im Hinblick auf den weiteren Erwerb von Tickets auf den Abgemahnten zukommen können.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Sie senden uns gerne vorab Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unmittelbar an. Das Erstgespräch sowie die Ersteinschätzung ist bei uns in diesen Fällen stets unverbindlich und kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Tafel

Beiträge zum Thema