Abmahnung 1. FC Köln durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

  • 2 Minuten Lesezeit

Wurden Sie von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag des 1. FC Köln wegen des Verkaufs von Fußballtickets auf eBay Kleinanzeigen oder anderswo abgemahnt? Genauso ist es aktuell einem unserer Mandanten passiert.

Sachverhalt:

Unser Mandant habe auf eBay Kleinanzeigen vier Tickets für ein Spiel des 1. FC Köln zum Kauf angeboten und hierbei die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) nicht beachtet. Diesen habe er aber beim ursprünglichen Kauf der Tickets zugestimmt. In diesen ATGB sei in Punkt 11 geregelt, dass Tickets nicht zu einem höheren als dem Originalkaufpreis weiterverkauft werden dürften.

Verstöße gegen die ATGB:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung von Bildnissen aus dem Inneren des Stadions

- Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag angeboten worden

- Die Tickets sind öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden

Forderungen:

- Abgabe einer Unterlassungserklärung 

- Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 500,00 €

Unser Rat an Sie:

Abmahnungen der vorliegenden Art von zahlreichen Bundesligavereinen kennen wir nur allzu gut. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt oder die ATGB überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, muss im Einzelfall überprüft werden. Sodann sollte, sofern tatsächlich ein Verstoß vorliegt, keinesfalls die vorformulierte, nachteilige Unterlassungserklärung abgegeben werden, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung. Auch kann in einer Vielzahl von Fällen der geforderte Pauschalbetrag zum Teil reduziert werden.

Eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang, daher sollte sie nur nach spezialisierter anwaltlicher Beratung abgegeben werden. Juristischen Laien können hier schwerwiegende Fehler unterlaufen, die zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens führen könnten.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch in der Kanzlei erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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