Abmahnung 1. FC Union wegen Markenverletzung durch von Appen Jens Legal
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Erneut liegt und eine Abmahnung des 1. FC Union vor – diesmal wird ein Händler wegen beschreibender Angaben in einer Anzeige für Bekleidungsstücke abgemahnt.
Nicht das erste Mal, dass wir uns mit Fußballvereinen beschäftigen dürfen. Der 1.FC Union ist für seine zahlreichen Abmahnungen gegen Fans und Händler bekannt und die damit verbundenen hohen Anwaltskosten. Andere Vereine gehen oftmals „sanfter“ gegen Rechtsverletzer vor, gerade wenn es sich um Fans handelt.
Der Grund – Marken haben nicht nur eine Herkunfts-, sondern auch eine Werbefunktion. Diese kann bei unklugen Marketingentscheidungen beeinträchtigt werden – hierzu gehören kostenpflichtige Abmahnungen von Fans und Supportern.
Eine teure Angelegenheit. Der 1. FC Union Berlin verlangt nun nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern auch Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.511,90 EUR netto. So macht man sich unter Fans keine Freunde.
Ungeachtet dessen: Markenrechtsverletzungen sollte man vermeiden und unautorisierte Merchandise-Artikel allenfalls privat tauschen, statt diese Online anzubieten. Hier ist immer mit Gegenwehr der Vereine zu rechnen – sei es Bayern München oder Union.
Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung eines Fußballvereines geworden sein, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne – die telefonische Ersteinschätzung erfolgt gebührenfrei. Verteidigungsmöglichkeiten gibt es oftmals, sei es das nicht geschäftliche Handeln des Anbieters oder – wie in einem aktuellen Fall, dass ein Zeichen nur beschreibend verwendet worden ist. Auch besteht oftmals Verhandlungsspielraum bezüglich der Kosten.
Ich bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für Strafrecht und verfüge über eine langjährige Erfahrung im Markenrecht sowie im Markenstrafrecht
Kai Jüdemann
Rechtsanwalt
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