Abmahnung Blue Port Legal für den VFB Stuttgart - Markenrecht

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Die Hamburger Kanzlei Blue Port Legal vertritt zahlreiche deutsche Fussballvereine bei der Verfolgung von Markenverletzungen.  Ich hatte in der Vergangenheit über Fälle u.a.  von FC Union Berlin berichtet. 

Ärgerlich ist, dass es oftmals Fans trifft, die Merchandise Artikel anbieten, die sie selber im Laufe der Zeit gesammelt haben. Auch in Unkenntnis, dass es sich nicht  um Originale handelte. 

Markenrechtlich ist dies leider nicht zu berücksichtigen, da die Pflicht zur Unterlassung von markenverletzenden Angeboten unabhängig vom Verschulden besteht. 

Aktuell liegt uns eine Abmahnung für den VFB Stuttgart vor. Was war geschehen: ein Fussballfan bot einen Artikel auf seinem geschäftlich betriebenen Ebay-Account an, bei dem es sich um keinen offiziellen Artikel handelte. 

An dieser Stelle der Hinweis: sollte der Account nicht nur "privat" sein, sondern auch nicht geschäftlich betrieben werden (was einen Unterschied ausmacht) können Marken nicht verletzt werden. Die Rechtsprechung hat allerdings Kriterien entwickelt, nach denen ein privater Account geschäftlich genutzt wird.

Folge des Angebots: ein Abmahnschreiben der Kanzlei Blue Port Legal, in dem diese, hier wohl berechtigt, die Unterlassung des Angebots, Auskunft über den  Umfang der Verletzungshandlung sowie Ersatz der Anwaltskosten verlangt. 

Letztere sind enorm, halten sich aber im Bereich des im Markenrecht Üblichen. Die Rechtsprechung legt in den allermeisten Fällen einen Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltskosten von 50.000,00 EUR an. Bei großen Marken (BMW) oder Luxusmarken (Louis Vuiton) kann dies auch mal 300 TSD oder mehr sein.

Wie reagieren:

Als erstes das Angebot entfernen und in der gesetzten Frist eine Unterlassungserklärung abgeben. Letztere ist kein Schuldeingeständnis. Die Unterlassungserklärung kann modiziert werden, obwohl Blue Port Legal keine starre Vertragsstrafe fordern, sondern nach Hamburger Brauch, was im Falle eines Verstoßes dazu führt, dass die Strafe von einem Gericht überprüft werden kann.

Prüfen, ob mein Angebot geschäftlich war. Indizien dafür sind u.a. : Neuware, gleichartige Angebote, Anzahl von Angeboten und Verkäufen.

Bei kleineren Händlern kann es Sinn machen , Blue Port Legal um Herabsetzung der Anwaltskosten zu bitten.

Im Zweifel eine Kanzlei mandatieren, die auch Markenrecht spezialisiert ist  - wie uns :-)


Ihr Kai Jüdemann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

https://ra-juedemann.de/



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