Abmahnung Filesharing Waldorf Frommer "The Hateful Eight"

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet aktuell im Auftrag der Universum Film GmbH Abmahnungen wegen Filesharings des Films „The Hateful Eight“. Lesen Sie hier mehr zu dieser Abmahnung und wie Sie sich helfen (lassen) können.

Kaum ist das lang erwartete neue Werk des Regisseurs Quentin Tarantino in den Kinos angelaufen, so kursieren auch schon die ersten Abmahnungen der bekannten Urheberrechtskanzlei Waldorf Frommer aus München. Per Abmahnung wird der jeweilige Inhaber des betroffenen Internetanschlusses dazu aufgefordert, es zu unterlassen, den Film „The Hateful Eight“ in sogenannten Filesharing-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen. Hierzu soll der Anschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz bezahlen. Aus „The Hateful Eight“ wird so „The Hateful 800“, denn so hoch (genaugenommen 815 €) ist der Schadens- und Aufwendungsersatz, den Waldorf Frommer binnen einer Frist von ca. zwei Wochen von der abgemahnten Person verlangt.

Sie sind Betroffener einer solchen Abmahnung? Ihnen wird vorgeworfen, den Film „The Hateful Eight“ in Filesharing-Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben? Sie sind sich aber keiner Schuld bewusst, da Sie nicht wissen, was Filesharing ist, und vielleicht noch nicht einmal den fraglichen Film kennen?

Sie haften nicht in jedem Fall! Natürlich stellt Waldorf Frommer die Sach- und Rechtslage so dar, als wären Sie entweder als unmittelbarer Täter oder als sogenannter Störer verantwortlich und damit haftbar. Dies gilt jedoch nur eingeschränkt. Haben Sie den Film „The Hateful Eight“ nicht selbst heruntergeladen, angesehen, hochgeladen, ihn vielleicht noch nicht einmal gesehen, so haften Sie für das Verhalten dritter Personen nur dann, wenn Sie für deren Verhalten verantwortlich sind.

Regelmäßig drehen sich Fälle in Sachen Filesharing um die Frage, ob der abgemahnte Anschlussinhaber nachweisen kann, dass andere Personen als konkrete mögliche Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen. Hierzu gibt es inzwischen eine recht detaillierte Rechtsprechung, die je nach Gericht bestimmte Nuancen aufweist, die es zu kennen gilt.

Sind Kinder für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, so kommt es zum Beispiel darauf an, ob die Eltern ihren Aufsichts- und Obhutspflichten genügt haben. Auch gegenüber Nicht-Familienmitgliedern, denen der abgemahnte Anschlussinhaber den Zugang zu seinem Internet gewährt hat, nehmen einige Gerichte Belehrungspflichten an.

Wenn auch Sie davon ausgehen, dass andere Personen, seien es solche aus der eigenen Familie oder dritte Personen, für die Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Hateful Eight“ verantwortlich sein könnten, wenden Sie sich gerne an mich. Ich erarbeite mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, mit der es gegebenenfalls sogar gelingen kann, jegliche Zahlung an Waldorf Frommer zu Recht zu verweigern.

Was ich für Sie tun kann:

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „The Hateful Eight“ oder eines anderen Films oder einer Serie erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Senden Sie mir bitte die Abmahnung und Ihre Kontaktdaten per E-Mail zu. Sie können auch das Kontaktformular meiner Homepage unter http://www.ra-mauritz.de/kontakt/ benutzen oder mich telefonisch kontaktieren. Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Abmahnung und eine erste kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung meinerseits entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit schnell und für Sie bequem bearbeitet werden. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, rufe ich natürlich schnellstmöglich zurück. Mein Ziel ist stets, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent an Waldorf Frommer zahlen.

Ich werde zu einem fairen Pauschalpreis für Sie tätig, der sich in jedem Fall für Sie „bezahlt macht“.


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