Abmahnung Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte für Schmidt Spiele GmbH: „Kniffel“

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Erneut wurde uns ein Mandat gegen die Schmidt Spiele GmbH übertragen.

Die Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte mahnen für die Schmidt Spiele GmbH die Verwendung des Kennzeichens „Kniffel“ ab. Die uns vorliegende Abmahnung datiert auf den 26.08.2021. Wir hatten bereits in der Vergangenheit häufiger über Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH berichtet. Hierbei haben wir einerseits auch bereits wegen der Verwendung des Kennzeichens „Kniffel“ vertreten, sowie insbesondere in den letzten Monaten gehäuft wegen der Verwendung des Kennzeichens „Mensch ärgere Dich nicht“.

1.

Was ist der Vorwurf in der Abmahnung?

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft auf dem Onlinemarktportal eBay bei dem Angebot eines Würfelspiels die Bezeichnung „Kniffel“ verwendet habe. Gefordert wird von der Schmidt Spiele GmbH die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 €, mithin zu einem Betrag in Höhe von 2.584,09 €. Daneben werden umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht, wonach die Schmidt Spiele GmbH von unserer Mandantschaft verlangt, ihre Umsätze sowie weitere Angaben zu Werbemitteln etc. offenzulegen. Auch wird dem Grunde nach ein weiterer, über die Anwaltskosten hinausgehender, Schadensersatz geltend gemacht.

2.

Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?

Zunächst ist wie bei jeder Abmahnung im Markenrecht üblich zu prüfen, inwieweit der vorgeworfene Verstoß vorliegt. Es ist insofern festzustellen, dass immer wieder bei Abmahnungen im Markenrecht vorschnell angenommen wird, dass auch tatsächlich eine Markenrechtsverletzung bei alleiniger Nennung des Kennzeichens gegeben ist. Dies ist jedoch bei weiterem nicht immer der Fall. Voraussetzung ist hierbei stets eine markenmäßige Verwendung, die in vielen uns vorliegenden Fällen nicht gegeben ist oder zumindest zweifelhaft erscheint. Insoweit gilt es hier natürlich zu überprüfen, inwieweit bei Ihnen der Verstoß in der Sache überhaupt zutrifft.

Im Regelfall bietet es sich zur Vermeidung eines umfangreichen und sehr kostenintensiven Rechtstreites an, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch sollte der Streitwert, je nach Umfang der Verletzungshandlung, kritisch hinterfragt und reduziert werden. Gleichfalls sollte versucht werden, dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag so gering wie möglich gehalten wird bzw. das dieser komplett abgewendet wird.

Wir sind als Spezialkanzlei für das Markenrecht mit Fällen dieser Art vollumfänglich vertraut. Wir haben zahlreiche Mandanten gegen Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH bereits in der Vergangenheit vertreten. Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns Ihr Abmahnschreiben unverbindlich vorab per E-Mail zukommen lassen. Alternativ rufen Sie uns gerne unverbindlich an. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Insofern dürfen wir Ihnen mitteilen, dass uns bestens bekannt ist, dass der Schock bei Erhalt einer solchen Abmahnung zunächst groß ist. Umso wichtiger ist es nach unserer Auffassung, dass Sie sich in diesen Fällen an Spezialisten wenden, denen es auf jeden Fall und vor allem möglich ist, dass hohe Kostenrisiko, welches mit markenrechtlichen Abmahnungen aufgrund der hohen Streitwerte verbunden ist, zu minimieren oder auch ganz auszuschalten.

Wir freuen uns auf jeden Fall auf Ihre Kontaktaufnahme. Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder senden uns eine E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de.

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