Abmahnung – Frommer Legal – Film Tom & Jerry

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell lässt die bekannte Abmahnkanzlei Frommer Legal vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Tom & Jerry“ abmahnen. Tom & Jerry ist die US-amerikanische Neuauflage des altbekannten Comic-Klassikers, der seit August 2021 in den deutschen Kinos läuft. Rechteinhaber und Auftraggeber von den Anwälten Frommer legal ist die Warner Bros. Entertainment Inc.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen den Film Tom & Jerry widerrechtlich heruntergeladen bzw. Dritten zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing). Dabei wird als Anspruchsgegner immer der Anschlussinhaber ausgemacht, da ihm gegenüber eine widerlegliche Vermutung besteht, für die Rechtsverletzung verantwortlich zu sein.

Von dem Abgemahnten wird binnen einer kurzen Frist aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter wird ein Lizenzschaden mitsamt außergerichtlicher Anwaltskosten geltend gemacht.

Insgesamt soll der abgemahnte Anschlussinhaber für das Anbieten des Films „Tom & Jerry“ 938,50  EUR an Frommer legal zahlen.

Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, auch wenn dieser Eindruck durch die Abmahnung Vermittler wird. Gerade wenn nicht  der Anschlussinhaber selbst den Film heruntergeladen hat, sondern Dritte (Kinder, Ehepartner, Mieter) kommt eine Haftung nur unter gewissen Voraussetzungen in Betracht.

Unsere Empfehlung

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner auf
  •  Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Fachanwalt

Gerne unterstützen wir sie  bei der Abwehr der Abmahnung. Wir kennen die Abmahnungen aus vielen Verfahren.

Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen. Wir beraten und vertreten zu fairen Festpreisen. Selbstverständlich sind wir bundesweit tätig.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema