Abmahnung Kanzlei Frommer Legal für Studiocanal wegen Der Buchspazierer, The Outrun und No Way Out

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Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Frommer Legal aus München erhalten, weil Sie urheberrechtlich geschützte Filme wie „Past Lives“ oder "No Way Out" über das Internet geteilt haben sollen? Eine solche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollte ernst genommen und nicht ignoriert werden, da ansonsten mit weiteren rechtlichen Schritten und noch höheren Kosten gerechnet werden muss. Es empfiehlt sich professionellen Rechtsrat einzuholen. Die Einschaltung eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts kann dabei helfen, eine passende Verteidigungsstrategie zu entwerfen, die Forderung abzuwehren oder zu reduzieren und Folgeabmahnungen durch die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zu vermeiden. Unser Angebot umfasst zeitsparende Beratung, faire Pauschalgebühren und eventuell sogar die Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung oder die Beratungshilfe. 

Haben auch Sie eine eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal aus München erhalten? Ihnen wird vorgeworfen, den Film „Past Lives“ oder "No Way Out" im Internet geteilt (Filesharing) und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben? 


Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung wird der Anschlussinhaber zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens darüber in Kenntnis gesetzt, dass über seinen Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet wurde. 

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist hinsichtlich ihrer Risiken nicht zu unterschätzen. Man sollte aber auch nicht vorschnell aus Angst vor weiteren rechtlichen Schritten der Gegenseite ungeprüft die darin enthaltenen Forderungen erfüllen.

Man sollte die in der Abmahnung gesetzte Frist aber auch nicht einfach ungenutzt verstreichen lassen, da sonst auf eine Abmahnung selbst noch nach Jahren ein gerichtlicher Mahnbescheid und eine Klage mit hohen weiteren Kosten folgen kann. Die Abmahnung sollte also unbedingt ernst genommen werden.

Warum sollten Sie einen eigenen Anwalt einschalten?

Bevor Sie etwas unternehmen, sollten Sie Rechtsrat einholen. Wenn Sie auf Ratschläge und Tipps aus dem Internet hören, kann sich der Fall zu einer echten Kostenfalle entwickeln.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall individuell und entwerfen eine für Sie passende Verteidigungsstrategie, um die Forderung abzuwehren oder zumindest zu reduzieren.

Wir geben für Sie auch eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung bzw. nötigenfalls eine vorbeugende Unterlassungserklärung ab, um Folgeabmahnungen zu verhindern. 

Wir bieten

  • Zeitsparende Beratung per E-Mail und Telefon
  • Langjährige Erfahrung
  • Zeitnahe Abwicklung
  • Faire Pauschalgebühren
  • Unter Umständen auch Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung

Die Vertretung sollte durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt erfolgen, der mit der Materie bestens vertraut ist.  Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und vermeiden Sie überhöhte Zahlungen und unnötige Prozesse. 

Kosten der Beratung 

Wir vertreten Sie in Filesharing-Fällen transparent zu festen Pauschalgebühren.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir gerne für Sie, ob auf Basis Ihrer Police die Kosten für unsere Leistungen übernommen werden.

In sozialen Härtefällen werden wir auch auf Basis eines Beratungshilfescheins des zuständigen Amtsgerichts tätig.

In Filesharing-Fällen bieten wir zudem eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Betroffene können die Abmahnung unverbindlich per E-Mail an uns senden und erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.

Sie erreichen uns am schnellsten unter der E-Mail-Adresse: info@dr-ingeschneider.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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