Abmahnung im Arbeitsverhältnis: Was Arbeitnehmer wissen sollten
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Eine Abmahnung im Arbeitsverhältnis kann beunruhigend sein. Wir erklären, was eine Abmahnung ist, welche Voraussetzungen sie erfüllen muss und wie Arbeitnehmer darauf reagieren sollten.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge durch den Arbeitgeber. Sie weist den Arbeitnehmer auf eine Pflichtverletzung hin und fordert ihn auf, sich in Zukunft vertragstreu zu verhalten. Wichtig dabei: Der Arbeitgeber kündigt Konsequenzen für den Wiederholungsfall an, wie zum Beispiel eine Kündigung.
Eine Abmahnung besteht aus vier wesentlichen Teilen:
- Hinweis auf die vertragliche Verpflichtung: Der Arbeitgeber erinnert den Arbeitnehmer an seine Pflichten, oft unter Verweis auf den Arbeitsvertrag.
- Beschreibung des beanstandeten Verhaltens: Das Fehlverhalten wird detailliert und konkret beschrieben.
- Aufforderung zur Verhaltensänderung: Der Arbeitnehmer wird aufgefordert, sein Verhalten zu ändern.
- Androhung von Konsequenzen: Der Arbeitgeber droht mit möglichen rechtlichen Folgen, insbesondere einer Kündigung, im Wiederholungsfall.
Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung
Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch befugte Mitarbeiter können eine Abmahnung erteilen. Zwar gibt es keine speziellen Formvorschriften, doch aus Beweisgründen ist eine schriftliche Abmahnung empfehlenswert. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer die Abmahnung auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt, damit diese wirksam wird.
Eine Abmahnung sollte zeitnah nach der Pflichtverletzung erfolgen, jedoch gibt es keine festgelegte Frist. Entscheidend ist, dass die Pflichtverletzung durch steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers erfolgt ist und konkret benannt wird. Ein pauschaler Vorwurf reicht nicht aus.
Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Erhaltene Abmahnungen können auf verschiedene Weise angegangen werden:
- Gegendarstellung: Der Arbeitnehmer kann eine schriftliche Gegendarstellung zur Personalakte reichen.
- Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats: Diese Institutionen können Unterstützung bieten.
- Juristische Schritte: Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber zur Rücknahme der Abmahnung auffordern und notfalls klagen. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung ist hierbei wichtig.
Es ist oft ratsam, zunächst deeskalierend zu wirken. Eine übereilte Stellungnahme sollte vermieden werden. Ein vorläufiges, höfliches Entschuldigen kann unter Umständen sinnvoll sein.
Zusammenhang zwischen Abmahnung und Kündigung
Eine Abmahnung ist häufig Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Sie dient dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da sie ein milderes Mittel als die Kündigung darstellt. Eine Kündigung wegen derselben Pflichtverletzung ist nur möglich, wenn diese in der Abmahnung ausdrücklich vorbehalten wurde.
Eine Abmahnung kann ihre Wirkung verlieren, wenn der Arbeitnehmer sich längere Zeit einwandfrei verhält. Eine erneute Pflichtverletzung erfordert dann eine neue Abmahnung.
Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist oder eine besonders schwere Pflichtverletzung vorliegt.
Abmahnung in der Personalakte und Information an den Betriebsrat
Abmahnungen werden in der Regel zur Personalakte genommen. Ist die Abmahnung ungerechtfertigt, kann der Arbeitnehmer deren Entfernung aus der Akte verlangen. Der Betriebsrat erhält in der Regel eine Kopie der Abmahnung zur Information.
Fazit
Ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – eine Abmahnung ist ein ernstzunehmendes Instrument im Arbeitsrecht. Sie sorgt für Klarheit und Transparenz, kann aber auch Konflikte hervorrufen. Im Zweifel ist eine rechtzeitige Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt ratsam. Sie haben eine Abmahnung erhalten oder müssen eine aussprechen? Kontaktieren Sie uns für eine kompetente Beratung!
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