Abmahnung - Kanzlei Harmsen Utescher für Mary Kay Cosmetics GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzung

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Die Kanzlei Harmsen Utescher hat für die Mary Kay Cosmetics GmbH in der Vergangenheit abgemahnt. Der Vorwurf lautet, dass die Abgemahnte die Markenrechte der Mary Kay Cosmetics GmbH verletzt haben soll. Gefordert wird daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die Mary Kay Cosmetics GmbH ist die deutsche Niederlassung der Mary Kay Inc. aus Addison, Texas, USA. Mary Kay ist ein bekannter und internationaler Hersteller von Kosmetikwaren wie Gesichtspflege-, Make-Up- oder Körperpflegeprodukten. Das Unternehmen ist Markenrechtsinhaber an verschiedenen Marken, wie „MARY KAY“, „TIMEWISE“ oder „SATIN LIPS“.

Anderen Berichten zufolge soll die Mary Kay Cosmetics GmbH auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen haben.

Ein paar grundlegende Tipps zum Umgang mit Abmahnungen:

Prüfen lassen, ob und in welchem Umfang geltend gemachte Ansprüche bestehen

Ob die geltend gemachten Ansprüche der Abmahnenden dem Grunde nach bestehen, sollte zunächst einzelfallbezogen geprüft werden. Selbst wenn die Ansprüche dem Grunde nach bestehen, bedeutet das nicht, dass sie auch in der genannten Höhe bzw. im genannten Umfang bestehen. Es empfiehlt sich, hierfür fachanwaltliche Hilfe hinzuzuziehen.

Ohne vorherige Überprüfung vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben

Eine Unterlassungserklärung ist kaum rückgängig zu machen und sollte daher nicht leichtfertig abgegeben werden. Da es auf Feinheiten in der Formulierung in der Unterlassungserklärung ankommt, ist es ratsam, den Inhalt im Detail mit einem fachkundigen Anwalt durchzugehen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte daher nicht vorschnell ohne anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden.

Persönlichen Kontakt zu den Abmahnenden vermeiden

Schon kleine Fehler in der Kommunikation mit den Abmahnenden können nachteilhaft sein. Zumal die abmahnenden Anwälte Ihnen in der Rechtskenntnis zur Thematik überlegen sein werden. Bevor möglicherweise eine nachteilhafte Entscheidung getroffen wird, bietet es sich an, von vornherein die Kommunikation einem fachkundigen Anwalt zu überlassen.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Abmahnung benötigen, melden Sie sich gerne bei uns!

Wir beraten in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg seit Jahren bundesweit zu Abmahnungen aller Art. Egal ob es um Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder IT-Recht geht, unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte können Ihnen bei Ihrer Abmahnung weiterhelfen!

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