Abmahnung Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise im Namen der Audi AG

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Die Kanzlei Kanzlei Kessler IP & Legal Expertise aus Würzburgmahnt derzeit u.a. eBay-Händler für die Audi AG aus Ingolstadt wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.

Gegenstand der Abmahnungen

Gegenstand der Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind beispielsweise das Embleme für Kraftfahrzeuge, oder die in der Artikelbeschreibung verwendeten Bezeichnungen "AUDI A3", "A4", "A5" und "A6" oder der Aufkleber mit dem Audi-Logo, die auf eBay zum Kauf angeboten werden.

Mit der Abmahnung werden die Empfänger aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer bestimmten Frist abzugeben. Dafür ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt. 

Darüber hinaus wird mit der Abmahnung gefordert: 

  • Auskunft über die Herkunft und die verkaufte Menge der Produkte zu erteilen
  • Noch vorhandene Waren herauszugeben
  • Schäden/Schadensersatzansprüche anzuerkennen

Außerdem sollen die Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR ersetzt werden. Danach ergibt sich nach dem ab 2021 geltenden RVG eine 1,3 Geschäftsgebühr i.H.v. 2.518,10 (netto), nebst 20 EUR Auslagenpauschale zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, d.h. insgesamt eine Forderung von 3.020,34 EUR (brutto). Gerade bei kleineren Händlern ist dies eine erhebliche Summe, die für sie eine massive Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Freiheit bedeutet.

Wie können Sie konkret auf die Abmahnung reagieren?

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht voreilig unterschreiben. Diese kann nach der Rechtsprechung weitreichende Handlungspflichten zur Beseitigung der abgemahnten Verstöße auslösen. Selbst im Falle der Berechtigung der Vorwürfe, kann es regelmäßig ausreichen, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Abgeraten wird auch nachdrücklich davon, mit der gegnerischen Kanzlei selbständig Kontakt aufzunehmen. Hier besteht ein erhebliches Ungleichgewicht an Wissen und Erfahrung, wodurch Sie Ihre Rechtsposition nachhaltig beeinträchtigen können. Gerade die Höhe von Schadenersatzforderungen und auch der Kosten für die Abmahnung sind regelmäßig Verhandlungen zugänglich. Kontaktieren Sie daher einen in der Bearbeitung von markenrechtlichen Fällen erfahrenen Rechtsanwalt.

Wir verfügen über eine langjährige Praxis in der markenrechtlichen Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Erstberatung.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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