Abmahnung Kanzlei Lampmann Habermann Rosenbaum für Time Gate GmbH – „SAM“

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Mit der Bearbeitung einer markenrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Lampmann Habermann Rosenbaum im Auftrag der Time Gate GmbH wurden wir durch einen unserer Mandanten aktuell beauftragt.

Gegenstand der Abmahnung

Die gegnerische Kanzlei führt aus, dass der Time Gate GmbH als Rechtsnachfolgerin der Sam GmbH die ausschließlichen Markenrechte an der Marke „SAM“ zustünde, die unsere Mandantschaft durch ein Online-Angebot von Kleidung, welche sie mit dem Wort „Sam“ beworben haben soll, verletzt habe.

Ansprüche

Die Kanzlei Lampmann Habermann Rosenbaum macht sodann folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Erstattungsanspruch Rechtsanwaltskosten

Gefordert wird für die Rechtsanwaltskosten ein Betrag in Höhe von 1.752,90 €.

Wie sollte vorgegangen werden?

Die Abmahnung sollte unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wir raten dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese ist nach unserer Meinung nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Erklärung abgegeben werden. Sie sollten eine Abmahnung jedoch auf keinen Fall ignorieren! Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Beachten Sie folgende Grundregeln

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Was wir Ihnen raten

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit die Gefahr von weiteren Folgeabmahnungen gebannt werden kann. Lassen Sie sich unbedingt bei Erhalt einer solchen Abmahnung von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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