Marke „SAM“ | Abmahnung der Time Gate GmbH und Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum

  • 4 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum aus Köln vor, die für die Time Gate GmbH die Verletzung von Markenrechten rügen. Wir haben über diese Abmahnungen bereits berichtet, vgl. u.a.

•https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/marke-sam-abmahnung-von-der-time-gate-gmbh/ (Anm.: Da www.anwalt.de das Setzen von Links auf Drittseiten unterbindet, können Sie die Internetadresse copy-paste in das Adressfenster einfügen, wenn sie sich für den Inhalt der Seite interessieren).

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-time-gate-gmbh-und-lhr-rechtsanwaelte-marke-sam_158177.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-time-gate-gmbh-und-rechtsanwaelte-lampmann-haberkamm-rosenbaum-erhalten_180820.html

 

Vorab: Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren, die für Sie unverbindlich ist. Rufen Sie uns an unter 0251 / 208680-30 oder mailen Sie uns an info@wd-recht.de. Wir melden uns innerhalb unserer Öffnungszeiten unverzüglich zurück.

 

Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an den Abgemahnten, dieser habe die Marke „SAM“, an der die Time Gate GmbH die Rechte behauptet, ohne Berechtigung im geschäftlichen Verkehr im Internet für den Verkauf von Bekleidung genutzt. Ausweislich des Markenregisters beansprucht die Marke Schutz auch für den Verkauf von Bekleidungen.

Da grundsätzlich der Markeninhaber das alleinige Recht zur Nutzung im Schutzbereich der Marke hat, ist eine Markenverletzung in solchen Fällen selbstverständlich möglich. Es ist allerdings Tatfrage, ob die konkret vorgeworfene Nutzung bspw. eine sog. markenmäßige Benutzung darstellt. Dies kann gerade im Bekleidungssektor fraglich sein, wo insbesondere auch Modellbezeichnungen üblich sind und ggf. markenrechtlich zulässig sein können. Da die behauptete Markenverletzung im geschäftlichen Verkehr erfolgt sein müsste, ist immer auch zu prüfen, ob der Verkaufsauftritt den Bereich eines Privatverkaufs bereits verlassen hat.

Grundsätzlich erfordert die Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung ein tiefgehendes Verständnis des Markenrechts und empfiehlt sich daher keinesfalls für den Laien oder Fachfremden. Es handelt sich um einen ausgewachsenen Rechtsstreit mit weitreichenden Forderungen. Wir raten daher in hohem Maße an, die Angelegenheit durch einen Experten im Markenrecht vertreten zu lassen.    

 

Forderungen der Time Gate GmbH

Die Time Gate GmbH fordert durch die Kanzlei LHR

• die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

• die Erteilung einer Auskunft über den Umfang der gerügten Verletzungshandlung zu erteilen

• Schadenersatz zu zahlen, der auf Grundlage der geforderten Auskunft berechnet- und nachträglich gefordert wird

• Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 75.000,00 EUR

 

Tipp: Verhalten bei Erhalt einer Abmahnung

• Nehmen Sie die gesetzten Frist ernst, um keine ggf. unnötigen gerichtlichen Weiterungen zu riskieren;

• Unterschreiben Sie das beiliegende Unterlassungsversprechen nicht voreilig und erteilen nicht ungeprüft die geforderte Auskunft.

• Kontaktieren Sie den Gegenanwalt nicht direkt. Im Gegensatz zu Ihnen weiß der Kollege genau, was er hören möchte und worauf es ankommt. Wegen der fehlenden Waffengleichheit in einem solchen Gespräch und der kurzen Reaktionszeiten wäre es bereits ein Erfolg, wenn die eignen Angaben nicht gegen Sie verwendet werden können.

• Beauftragen Sie einen versierten Markenrechtler, bestenfalls einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der auf dem Gebiet des Markenrechts über profunde Kenntnisse verfügt mit der Vertretung. Der Fachmann prüft die Berechtigung der Abmahnung mit der erforderlichen Sicherheit, stellt die Sach- und Rechtslage dar, ordnet sie für Sie ein, stellt die Reaktionsmöglichkeiten vor und berät zum richtigen Vorgehen.

--> Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, ist die Abgabe gut vorzubereiten, um keine Vertragsstrafe zu riskieren. Das Unterlassungsversprechen sollte deutlich modifiziert werden und der Abgemahnte über die tatsächliche Reichweite der Erklärung, die über den Text hinaus geht, aufgeklärt werden.

--> Die Auskunft ist ggf. gemeinsam mit dem Mandanten vorzubereiten, um dem Auskunftsanspruch, der selbstständig einklagbar ist, zu erfüllen, aber nicht mehr zu beauskunften, als notwendig ist.

--> Die Zahlungsforderungen (Rechtsanwaltsgebühren und Schadenersatz) werden im Falle einer Verletzungshandlung verhandelt.

--> Je nach konkretem Vorwurf kann auch ein Regressanspruch gegen den Lieferanten bestehen, der im Blick zu behalten ist.

 

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Sie Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten haben, können Sie unser Angebot einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung nutzen und uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail für eine solche erste Einschätzung auch vorab zusenden. Alternativ können Sie auch unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ nutzen. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Kontaktieren Sie uns gerne bundesweit. Wir helfen Ihnen gerne!

Sie erreichen uns unter

Tel: 0251 / 208680-30

Fax: 0251 / 208680-50

eMail: info@wd-recht.de 



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