Abmahnung durch die Kanzlei Schütz für die TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH

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Einen unserer Mandanten erreichte kürzlich ein Schreiben der Anwaltskanzlei Schütz RA, welches diese im Auftrag der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH („TSG Hoffenheim“) versendet hat. Das Schreiben stelle eine Abmahnung aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) des TSG Hoffenheim dar. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, unerlaubt Tickets zu Spielen des TSG Hoffenheim über eBay Kleinanzeigen und eBay zum Kauf angeboten zu haben.

Wie andere Bundesligisten lässt auch der TSG Hoffenheim nunmehr Verstöße gegen seine ATGB abmahnen. In den ATGB der Fußballvereine finden sich jeweils Regelungen zum Kauf der Tickets sowie zur privaten Weitergabe. Diese ist bis auf wenige Ausnahmen untersagt, es dürfen also bspw. keine Tickets über Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, viagogo, Facebook etc. zum Kauf angeboten werden. Mit diesen Regelungen bezwecken die Fußballvereine die Sicherstellung des kontrollierten Ticketerwerbs. Der TSG Hoffenheim möchte – so die Abmahnung – mit den Verkaufsbeschränkungen innerhalb der ATGB sicherstellen, dass die Ticketpreise für jedermann bezahlbar bleiben und kontrollieren, welche Personen das Stadion jeweils betreten.

Da der TSG Hoffenheim nunmehr festgestellt haben will, dass unser Mandant Tickets über die genannten Plattformen zum Kauf angeboten habe, werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch
  • Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 €
  • Anwaltskostenerstattung in Höhe von 281,30 €

Bei „schneller Zahlung“ der Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € verzichte man auf die Erstattung der Anwaltskosten.

Der Unterlassungsanspruch wird durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Dies ist eine Erklärung, in der sich der Abgebende dazu verpflichtet, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen und für den Fall des Verstoßes hiergegen eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Abmahnungen sind häufig vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt, vor deren Unterzeichnung wir jedoch warnen. Sie stellen häufig ein Schuldeingeständnis dar.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des Vereins erhalten haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.

Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Häufig können auch die in der Abmahnung geforderten Kosten reduziert werden. Wir haben in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Zahl an ATGB-Abmahnungen erfolgreich für unsere Mandanten bearbeiten und beilegen können. Eine Abmahnung sollte auf jeden Fall zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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