Abmahnung Kanzlei Unit4 IP im Auftrag der BIW Invest AG aus der Schweiz

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Uns wurde in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Unit4 IP im Auftrag der BIW Invest AG aus der Schweiz zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Gerügt werden etwaige Markenrechtsverletzungen an der Marke „99 Problems“.

Hintergrund

Die Gegenseite erklärt, dass die Marke „99 Problems“ unter der Registernummer 302014059058 beim deutschen Marken- und Patentamt eingetragen sei und unsere Mandantschaft innerhalb eines eBay-Angebots diesen Markennamen verwendet habe, ohne dass es sich bei dem beworbenen Produkt um Originalware handle. Gemäß der §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG stehe der Gegenseite daher ein Unterlassungsanspruch zu.

Forderung

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung enthält eine pauschale Vertragsstrafenregelung in Höhe von 5.500,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Weiterhin werden eine Auskunftserteilung, u.a. über den Hersteller und erzielten Gewinn, und der Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,90 Euro gefordert.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Grundsätzlich raten wir dazu, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ihre Abmahnung sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden und anschließend ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Des Weiteren würden Sie sich so bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Notieren Sie sich gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
  • Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge.
  • Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch.

Unser Rat an Sie

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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