Abmahnung der BIW Invest AG wegen Markenrechtsverletzung durch die Unit 4 IP Rechtsanwälte

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Die BIW Invest AG mahnt eine Markenrechtsverletzung durch die Unit 4 IP Rechtsanwälte ab: Erneut liegt uns eine Abmahnung der Unit 4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart vor. Die Mandantin ist in diesem aktuellen Fall die BIW Invest AG aus Appenzell, Schweiz. Die Abmahnung betrifft den Vertrieb von Kleidungsstücken u. a. mit der Bezeichnung „Compton“ auf der Internetplattform eBay.

Der Inhalt der Abmahnung 

Die Bezeichnungen „Compton“, „straight outta compton“ und „NWA“ in den Angeboten des Abgemahnten seien laut der Abmahnung markenrechtlich für Kleidungsstücke sowohl beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als auch beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen und somit geschützt. Die Inhaberin der Markenrechte sei die BIW Invest AG und damit befugt, eine Verletzung ihrer Rechte durch den Abgemahnten geltend zu machen. Ohne eine Zustimmung von ihr verstoße die Nutzung der Bezeichnungen gegen § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG, Art. 9 (2)a UMV.

Was wird von der BIW Invest AG/UNIT4IP gefordert?

Die vorgeworfene Erstbegehung der Markenrechtsverletzung begründe eine Wiederholungsgefahr einer weiteren Rechtsverletzung. Daher müsse der Abgemahnte eine mit 5500 € strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Um den gem. § 14 Abs. 6 MarkenG bestehenden Schadensersatzanspruch des Abmahnenden beziffern zu können, müsse der Abgemahnte eine Auskunft über den Nettoumsatz, die Herkunft und den Vertriebsweg der Kleidungsstücke erteilen.

Die Kosten der Inanspruchnahme der Unit 4 IP Rechtsanwälte habe der Abgemahnte gem. § 19 MarkenG und § 242 BGB zu tragen. Der als Berechnungsgrundlage dienende Gegenstandswert beträgt 200.000 €.

Unser Tipp nach Erhalt einer Abmahnung 

Im Bereich des Markenrechts dient eine Abmahnung dazu, die Ansprüche des Inhabers von Markenrechten gegenüber dem Verletzer außerprozessual geltend zu machen. Durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zur Unterlassung des vorgeworfenen Verhaltens und – je nach Formulierung und Umfang der Erklärung – noch zu weiterem Verhalten. Zum Beispiel, dass er die Ware mit der Bezeichnung an den Abmahnenden herausgibt, eine Auskunft erteilt oder einen noch nicht bezifferbaren Schadensersatzanspruch anerkennt. 

Aus diesem Grund ist es unserer Erfahrung nach äußerst ratsam, vor der Unterzeichnung den rechtlichen Rat eines Fachanwalts für Markenrecht einzuholen. Denn seine praktische Erfahrung in diesem Bereich ist für Sie nach Erhalt einer Abmahnung von besonderem Wert. Bewahren Sie die Ruhe und nehmen Sie keinen eigenständigen Kontakt zur Gegenseite auf. Welche Ansprüche in welchem Umfang bestehen, wird der Fachanwalt mit Ihnen durchgehen.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach Erhalt einer Abmahnung 

Sie haben eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Gerne können Sie uns auch die Abmahnung via E-Mail übersenden. Wir melden uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung umgehend bei Ihnen und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • Sie wissen nicht, welchen Fachanwalt Sie bei einer Abmahnung beauftragen sollen? Lesen Sie einfach „Welcher Fachanwalt bei Abmahnung?“
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht spezialisiert. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.

Für eine fachkundige und zeitnahe Beratung stehen unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven seit 2007 für Sie zur Verfügung. 

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen in diesen speziellen Rechtsgebieten beraten wir Sie im Rahmen unserer Ersteinschätzung fachkundig und kostenlos. Kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail, Fax oder mittels unseres Direkthilfe-Formulars, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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