Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH – „Max Steel“

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt u. a. im Auftrag der Universum Film GmbH hab

In der Abmahnung geht es um den Vorwurf von Filesharing an dem Film „Max Steel“.

Bei dem Film Max Steel handelt es sich um einen Science-Fiction-Film, der am 14. Oktober 2016 in die US-amerikanischen Kinos kam. Der Film basiert auf der gleichnamigen Animationsserie, die zwischen 2000 und 2001 produziert wurde.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass sie durch die Teilnahme an einer Internettauschbörse den Film illegal heruntergeladen oder bereitgestellt hätten.

Verstoßen würde dabei gegen §§ 16, 19a UrhG. Der Universum Film GmbH stünden daher Unterlassungsansprüche gem. § 97 Abs. 1 UrhG sowie Schadensersatzansprüche nach § 97Abs. 2 UrhG zu. Schließlich seien die Betroffenen zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet.

Die Betroffenen werden dann aufgefordert zur Abgeltung der Ansprüche einen Betrag in Höhe von 915,00 € zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Hafte ich automatisch als Anschlussinhaber?

Der BGH hat in den letzten Jahren einige grundlegende Entscheidung zur Haftung von Internetanschlussinhabern bei Filesharing-Verstößen verkündet.

Anschlussinhaber haften z. B. nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner, die ohne dessen Kenntnis Rechtsverletzungen begehen.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält.

Der beklagte Internetanschlussinhaber kann sich zudem erfolgreich gegen eine Klage verteidigen, wenn er Zugriffsberechtigte benennt, die aus seiner Sicht als Täter in Betracht kommen.

Der BGH hat aktuell mit dem Urteil vom 30. März 2017 – I ZR 19/16, nochmals klargestellt und entschieden: Der Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, die Internetnutzung seines Ehegatten zu dokumentieren und dessen Computer auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen.

Infolge der BGH-Rechtsprechung weisen die Amtsgerichte vermehrt Filesharingklagen ab, wenn Familienmitglieder im Prozess bekunden, sie würden ebenfalls Zugang zu dem Internetanschluss des Beklagtenhaben. Das AG Hannover hat demnach jüngst entschieden (Urteil vom 07.11.2017, Az. 543 C 5612/17), dass der Anschlussinhaber dann nicht als Verantwortlicher herangezogen werden kann, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter den Internetanschluss für die Urheberechtsverletzung genutzt hat. Hierbei hat das Gericht ausdrücklich betont, dass es der Lebenserfahrung entspricht, dass ein Internetanschluss innerhalb der Familie von allen Familienmitgliedern genutzt wird.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Grundsätzlich gilt, dass Sie zunächst Ruhe bewahren und nichts bezahlen und auch nichts unterschreiben sollten. Weiterhin sollten Sie selber keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen. Eine einmal unbedarfte getätigte Äußerung wird unter Umständen vermerkt und kann später nur schwer korrigiert werden. Beauftragen Sie uns daher mit Ihrer Verteidigung. Rufen Sie uns hierzu an. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und klären Sie über die Kosten unserer Beauftragung auf.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg steht Ihnen dazu bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner ei allen Fragen zum Urheberrecht und insbesondere im Bereich des Filesharings. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail.

Was tun wir für Sie?

  • Kostenloses Erstgespräch
  • Prüfung der Abmahnung
  • Bundesweite Vertretung

HvLS Rechtsanwälte stehen Ihnen dazu bundesweit zur Verfügung und sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Urheberrecht und insbesondere bei File-Sharing Abmahnungen.

Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail!

Katharina von Leitner-Scharfenberg

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Urheberrecht

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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