Abmahnung Marcel Frank durch Rechtsanwalt S. wg. veralteter Widerrufsbelehrung bei eBay

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Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwalt S. vom 05.02.2016 vorgelegt. Diese Abmahnung wurde im Auftrag von Herrn Marcel Frank ausgesprochen. In der vorliegenden Abmahnung wird behauptet, Herr Marcel Frank verkaufe über seinen eBay-Shop teltower-autoservice Autoersatz- und Reparaturteile.

Mit dieser Abmahnung wird im Folgenden bemängelt, dass bei eBay-Angeboten unseres Mandanten eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet worden sei. Aufgrund dieser fehlerhaften Angaben wird dann ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. In dieser wird die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,- Euro gefordert.

Als erstes ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser Abmahnung einige Auffälligkeiten zu verzeichnen sind. Daher sollte in jedem Fall konkret geprüft werden, ob und inwieweit der geltend gemachte Unterlassungsanspruch überhaupt besteht. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass im Falle der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung diese nicht zu weit gefasst wird.

Im vorliegendem Fall ist zudem insbesondere die von der Gegenseite unterstellte Abmahnberechtigung des Herrn Marcel Frank genauestens zu prüfen.

Wir haben ermittelt, dass Herr Marcel Frank schon früher durch das Versenden von Abmahnungen aufgefallen ist. So sind uns weitere Vorgänge aus den letzten zwei Jahren bekannt. In den zuvor ausgesprochenen Abmahnungen ging es sowohl ebenfalls um Verstöße hinsichtlich der Widerrufsbelehrungen als auch um vermeintliche Verstöße gegen das ElektroG.

Ebenso ist uns aufgefallen, dass Herr Marcel Frank auch über mindestens einen weiteren eBay-Account Handel betreibt. Nicht weniger überraschend ist auch, dass dort eine Handelstätigkeit mit einem gänzlich anderen Warensortiment ausgeübt wird (so verkauft Herr Marcel Frank bspw. auf eBay unter dem Mitgliedsnamen rc-fahrzeug-shop ferngesteuerte Autos).

In der aktuellen Abmahnung verlangt der bearbeitende Rechtsanwalt S. (noch) keine Rechtsanwaltsgebühren. Aber es ist davon auszugehen, dass diese Gebühren wohl spätestens mit Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung geltend gemacht werden.

Wir werden weiter recherchieren und versuchen, den Umfang der tatsächlichen Abmahntätigkeit zu ermitteln. Wir können keinesfalls zur ungeprüften Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung raten.

Ob mit dieser Abmahntätigkeit ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, können wir derzeit noch nicht sagen. Allerdings lässt sich festhalten, dass derzeit gewisse Indizien zu gewissen Ungereimtheiten führen. Wir werden Ihnen, sobald neue Erkenntnisse vorliegen, diese in unserem e-commerce-Kanzlei.de Blog bekannt geben. Dort werden wir Sie auch über diesen Abmahner auf dem Laufenden halten.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei S. erhalten haben, beraten wir Sie gerne umfassend. Einen ersten Leitfaden, welche Optionen Sie nach Erhalt einer solchen Abmahnung haben, finden Sie auch auf unserer Kanzlei-Homepage:

http://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren/

Wir möchten Sie ermutigen, unseren Service zur kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falles zu nutzen. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Sollten Sie bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, können Sie uns trotzdem – bzw. erst recht – die Abmahnung senden. Denn nur so können wir den tatsächlichen Umfang der Abmahntätigkeit ermitteln. Außerdem werden wir Ihnen auch dann eine Einschätzung zu Ihrem Fall geben und informieren Sie, falls wir aufgrund eines Rechtsmissbrauches in Ihrem Namen Schadens- und Kostenerstattungsansprüche gelten machen könnten. Profitieren Sie von diesem unverbindlichen und kostenfreien Service!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

www.e-commerce-kanzlei.de

Kostenfreie Ersteinschätzung:

  • Fax: 0221 / 4490 5738
  • Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

  • Notfall-Nummer: 0172 / 2083 111

Stand der Bearbeitung: 03/2016


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