Abmahnung Markenrecht: Alles was Sie wissen müssen

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Einführung in das Markenrecht und Abmahnungen

Was ist Markenrecht?

Das Markenrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes und regelt die Rechte an Marken, Logos und geschäftlichen Bezeichnungen. Ziel des Markenrechts ist es, Markeninhabern einen rechtlichen Schutz gegen Nachahmung und unlauteren Wettbewerb zu bieten. Eine Marke kann ein Name, ein Logo, eine Farbgestaltung oder sogar eine spezifische Klangfolge sein.

Markenschutz entsteht in der Regel durch die Eintragung einer Marke in das Markenregister. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) für Markenanmeldungen zuständig. Eine eingetragene Marke verleiht dem Inhaber das exklusive Recht, sie für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen.

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Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Maßnahme, mit der ein Markeninhaber oder dessen Anwalt gegen eine mutmaßliche Markenrechtsverletzung vorgeht. Sie dient dazu, eine Verletzung des Markenrechts ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu klären. Der Abmahner fordert den Empfänger auf, eine bestimmte Handlung zu unterlassen und gegebenenfalls eine Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Regel enthält eine Abmahnung folgende Bestandteile:

  • Eine Beschreibung der angeblichen Markenrechtsverletzung
  • Eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Eine Forderung nach Erstattung der Abmahnkosten
  • Gegebenenfalls eine Schadensersatzforderung

Wer eine Abmahnung ignoriert oder falsch darauf reagiert, riskiert eine kostspielige einstweilige Verfügung oder eine Klage.

Ursachen für Abmahnungen im Markenrecht

Verstöße gegen Markenrechte


Ein häufiger Grund für Abmahnungen im Markenrecht ist die unerlaubte Nutzung einer geschützten Marke. Dazu gehören:

  • Markenidentische Nutzung: Die Verwendung eines identischen Namens oder Logos für ähnliche Waren oder Dienstleistungen.
  • Verwechslungsgefahr: Die Nutzung eines Zeichens, das einer eingetragenen Marke so ähnlich ist, dass Verbraucher eine Verbindung zwischen beiden annehmen könnten.
  • Rufausnutzung oder -schädigung: Die Nutzung einer bekannten Marke für eigene Zwecke, wodurch der Ruf des Originalinhabers beeinträchtigt werden kann.

Unlauterer Wettbewerb und Abmahnungen

Neben Markenrechtsverletzungen können auch Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Abmahnung nach sich ziehen. Dazu gehören:

  • Irreführende Werbung: Wenn eine Marke fälschlicherweise mit einer bekannten Marke in Verbindung gebracht wird.
  • Vergleichende Werbung: Die unlautere Gegenüberstellung von Produkten oder Dienstleistungen mit einer geschützten Marke.
  • Nachahmung von Produkten: Wenn das Design, die Verpackung oder andere Merkmale eines Produkts gezielt nachgebildet werden, um Verbraucher zu täuschen.

Rechte und Pflichten bei einer Abmahnung

Wer eine Abmahnung im Markenrecht erhält, hat verschiedene Rechte und Pflichten. Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung in der vorgeschlagenen Form zu unterzeichnen. Stattdessen kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben oder ein Widerspruch eingelegt werden.

Wichtig ist es, die gesetzten Fristen einzuhalten. Andernfalls drohen gerichtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Markenrechtsklage, die mit hohen Kosten verbunden sein können.

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Wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollten

Prüfung der Abmahnung

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte diese genau geprüft werden:

  1. Ist die Marke tatsächlich eingetragen und gültig?
  2. Besteht eine Verwechslungsgefahr oder liegt tatsächlich eine Markenverletzung vor?
  3. Sind die geltend gemachten Forderungen rechtmäßig?

Rechtsberatung und Unterstützung

Da Abmahnungen oft mit hohen Kosten verbunden sind, ist eine anwaltliche Beratung ratsam. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln.

Verteidigung gegen Abmahnungen im Markenrecht

Es gibt verschiedene Wege, sich gegen eine Abmahnung zu verteidigen:

  • Widerspruch einlegen: Wenn die Abmahnung unbegründet ist, kann ein begründeter Widerspruch eingereicht werden.
  • Verhandlung über die Unterlassungserklärung: Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann die Risiken minimieren.
  • Gerichtliche Klärung: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Angelegenheit gerichtlich prüfen zu lassen.

Ein erfahrener Anwalt hilft dabei, die beste Strategie zu wählen und unnötige Kosten zu vermeiden.

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Fazit und Handlungsempfehlungen

Eine Abmahnung im Markenrecht sollte ernst genommen werden, erfordert aber eine wohlüberlegte Reaktion. Ignorieren oder unüberlegtes Handeln kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Eine schnelle und kompetente Beratung ist der beste Weg, um die eigenen Rechte zu wahren und unnötige Kosten zu vermeiden.

Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten und gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Foto(s): @Urakramarz

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