Abmahnung - Mary Mary Cosmetics GmbH wegen Irreführung

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Die Mary Kay Cosmetics GmbH  lässt über die Kanzlei Harmsen Utescher Marken- und Wettbewerbsverletzungen abmahnen.  Die Mary Kay Cosmetics GmbH ist ein Tochterunternehmen der Mary Kay Inc., welche für Hautpflegeprodukte und dekorative Kosmetik weltweit bekannt ist.

Aktuell betroffen sind etwa Online Händler, denen vorgeworfen wird, dass die Angebote keine Hinweis auf das abgelaufene Mindesthaltbarkeit vorhalten bzw. dies nicht in der gebotenen besonderen Deutlichkeit eingebunden ist. Dies soll eine unlautere Irreführung darstellen.

Gefordert wird in den Abmahnungen die Einstellung des Verkaufs von abgelaufenen „Mary Kay“-Produkten.  Ebenso wird eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Weiter wird  Auskunft und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 Euro erstatten (1.295,43 Euro) gefordert.

Laut Art 19 EU-Kosmetikverordnung müssen auf Behältnissen und Verpackungen folgende Angaben enthalten sein.

    Name oder Firma und die Anschrift der verantwortlichen Person. Bei Importen das Ursprungsland

    Nenninhalt zur Zeit der Abfüllung als Gewichts- oder Volumenangabe

    Mindesthaltbarkeitsdatum

    besonderen Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch

    Chargennummer

    Verwendungszweck

    Liste der Bestandteile in Landessprache (“Ingredients”)

Das heißt aber nicht, dass abgelaufenen Produkte nicht weiter verkauft werden dürfen.

Unsere Empfehlung:

    Fristen notieren und einhalten.

    Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.

    Lassen Sie sich rechtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

    Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.

    Ruhig bleiben.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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