Abmahnung MDCN Distribution GmbH wegen Marke „Trap“ auf Amazon durch Rechtsanwalt Nitschke, Hamburg

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der MDCN Distribution GmbH vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft gegen mehrere lizenzierte Marken in Form des Kennzeichens „Trap“ verstoßen habe. Darüber hinaus habe unsere Mandantschaft durch die Verwendung des Kennzeichens auch gegen das Unternehmenskennzeichen der MDCN Distribution GmbH verstoßen, indem unsere Partei das Zeichen angeblich im Rahmen eines Amazon-Angebots markenrechtswidrig verwendet habe.

Die MDCN Distribution GmbH sei exklusiver Inhaber der Wortmarke Trap sowie einer nationalen Wort-/Bildmarke und einer IR-Marke.

Unter anderem sei durch die Verwendung des Wortbestandteils Trap auf einem T-Shirt eine Markenrechtsverletzung gegeben.

Von unserer Mandantschaft wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Auskunft sowie Rückruf und Vernichtung der von ihr angebotenen Ware gefordert.

Die Abmahnung bedarf nach unserem Dafürhalten einer sehr genauen Überprüfung. Auch wird dem Grunde nach Schadensersatz geltend gemacht. Anwaltskosten werden (noch) nicht gefordert.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist sehr weitreichend, da diese u. a. Vernichtungsklauseln und Rückrufklauseln umfasst.

Insofern ist es gerade bei Unterlassungserklärungen im Markenrecht wichtig, diese genau auf ihre Weitreiche zu untersuchen. Dies gilt jedoch auch für Unterlassungserklärungen aus den Gebieten des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder des Designrechts. Wichtig ist hier die Überprüfung durch einen spezialisierten Anwalt.

Wie sollte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich verhalten?

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir sind seit nunmehr über acht Jahren im Markenrecht tätig. Hierbei sprechen wir von einer täglichen Auseinandersetzung mit der Materie und der Bearbeitung von mehreren tausend Abmahnungen aus dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht. Herr Rechtsanwalt Heidicker und Herr Rechtsanwalt Dreger sind beides Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Herr Heidicker zusätzlich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Unsere Mandantschaft ist größtenteils unternehmerisch geprägt und schätzt unsere rechtssichere und schnelle Expertise und Abwicklung der Fälle.

Wir versprechen Ihnen nichts, was wir nicht halten können, sie können jedoch sicher sein, dass Sie bei einer Vertretung durch unsere Kanzlei nicht nur eine hochspezialisierte Beratung und Vertretung erhalten, sondern auch eine gleichzeitig engagierte und motivierte Interessenvertretung erleben werden, die besonders auch immer die wirtschaftlichen Folgen im Auge haben wird.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, senden Sie uns diese gerne unverbindlich per E-Mail oder Fax zu. Wir melden uns unverbindlich bei Ihnen zurück und sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema