Abmahnung NB Technologie durch Rechtsanwälte Bauer und Partner wegen irreführender Werbung

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Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH aus Gerstetten-Dettingen vor. Die Firma NB Technologie GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwälte Bauer und Partner GbR aus Heidenheim. In der Abmahnung lässt die Firma NB Technologie GmbH das Verkaufsangebot eines Mitbewerbers beanstanden. Konkret geht es um den Vorwurf, Schmuckstücke als „nickelfrei“ zu bezeichnen, obgleich die Schmuckstücke angeblich nicht nickelfrei sind. Zur Untermauerung des Anspruchs wird auf vergleichbare Urteile und ein Europäisches Patent mit der Nummer 2209924 verwiesen, welches die Verwendung und Lizenzvergabe nicht nickellegierten Edelstahls für Uhren, Uhrenteile, Schmuck, Piercings etc.. erfasst.

In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert und zur Bezahlung einer pauschalen Summe in Höhe von 3.000,00 EUR, wobei in der Abmahnung darauf hingewiesen wird, dass allein der zu zahlende Schadensersatzanspruch sich auf 50.000,00 EUR belaufen würde.

Allgemeiner Hinweis zu dieser Abmahnung:

Unterschreiben Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Vor allem ist zunächst zu prüfen, ob im konkreten Fall ein Wettbewerbsverhältnis überhaupt besteht. Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall dieses zwar abgeleitet aus dem Vorhandensein des Patentrechts. Nach der hier vorliegenden Information ist dieses jedoch widerrufen worden (Stand 04.11.2014), wobei abzuwarten bleibt, ob diese Entscheidung Bestand haben wird.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per E-Mail (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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